Als ich mir sehnlichst ein Kind wünschte und die Jahre verstrichen, wurde mir – unter vorgehaltener Hand – eine Eizellspende nahegelegt, mit Verweis auf Kliniken im Ausland. Ich fragte mich als Erstes, warum ist es bei uns verboten? Man erklärte mir, dass ein Kind mit Eizellspende nicht mein genetisches Kind wäre, sondern das Kind einer anderen Frau. Warum nannte man diesen Vorgang dann nicht Eizell-Adoption? Erstaunlich fand ich auch, dass es außerdem, anders als bei einer Adoption, anonym erfolgen musste. Warum diese Heimlichtuerei? Seither habe ich mich viel mit Eizellen und der Eizellspende beschäftigt. Ich persönlich habe mich dagegen entschieden, da ich wissen wollte, wer die Eizell-Mutter ist und ich ihr gerne eine Rolle in der Familie eingeräumt hätte, für mich und für mein Kind.
Jüngst wurde in den österreichischen Medien euphorisch verkündet, dass das Einfrieren von Eizellen in Österreich nun nicht mehr verboten sei. Im Wortlaut hieß es im ORF: „Das ausnahmslose Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig…. Der Wunsch, ein Kind zu haben und daher eine natürliche oder medizinisch unterstützte Methode der Fortpflanzung zu verwenden, ist …. Teil des Privatlebens und damit ein Grundrecht“. Viel Lob und verdienter Applaus zu dieser Entscheidung, welche die Selbstbestimmung der Frau in Österreich stärkt. Mit dem Social Freezing können nun auch österreichische Frauen, um Zeit zu gewinnen, ihre Eizellen für eine spätere Befruchtung einfrieren lassen.
Englische, spanische, dänische, italienische oder französische Frauen dürfen das schon eine Weile. In den USA ist das noch länger möglich, weil es in manchen Bundesstaaten kaum Einschränkungen im Vergleich zu Europa gibt. So handelt die Reproduktionsmedizin in jedem Land nach unterschiedlichen Gesetzen. In Folge reisen Paare zu Kinderwunsch-Behandlungen ins Ausland, wenn sie keinen Zugang zu bestimmten Therapien im eigenen Land bekommen.
Mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sind die Gesetze in vielen europäischen Ländern in den letzten zehn Jahren angepasst und liberalisiert worden. Einzig in Deutschland ist die Handhabe nach wie vor sehr streng. Die Ampelregierung hatte 2021 eine Kommission beauftragt, sich mit den Themen zu befassen und Vorschläge zu unterbreiten, auch um dem boomenden Reproduktionstourismus entgegenzuwirken. Doch bis heute gibt es keine gesetzlichen Anpassungen. Der deutsche Gesetzgeber tut sich offensichtlich schwer. Warum?
Bis zum technologischen Durchbruch der operativen Entnahme von Eizellen waren Eizellen untrennbar mit dem Körper einer Frau verbunden. Im Gegensatz zur Vaterschaft galt Mater semper certa est, die Mutterschaft ist zweifelsfrei immer sicher. Nach diesem Grundsatz war Mutter, wer ein Kind austrug und gebar. Die Frau, die ein Kind auf die Welt bringt, mit deren Eizelle war das Kind auch entstanden; sie war die einzig mögliche Mutter, und somit auch die genetische Mutter des Kindes. Mater semper certa est war ein unumstößlicher Grundsatz. Die Untrennbarkeit von Eizelle und Frauenkörper gewährleisteten dies.
Dies hat sich seit dem Moment geändert, in dem dieses Band auf Lebenszeit durchtrennt werden konnte. Nun kann die Eizelle einer Frau einer anderen Frau zu einem Kind verhelfen, d.h. sie gibt ihre Gene weiter und de facto bestehen zwei Mütter: eine Eizell-Mutter und eine austragende Mutter, also eine genetische Mutter und eine Mutter fürs Leben, vom Gesetzgeber als soziale Mutter bezeichnet. Der alte Grundsatz Mater semper certa est, gilt nicht mehr. Es kann zwei Mütter geben, – wie mit ihnen verfahren? Wie soll man mit zwei Frauen umgehen, die beide theoretisch einen Anspruch haben könnten, weil beide biologisch mit dem Kind verbunden sind. Gene versus Geburt?
Mit Eizellentnahme und mit Leihmutterschaft, die in Deutschland und etlichen Ländern Europas verboten ist, gilt ein entscheidender Grundsatz nicht mehr. Wenn beides in Anspruch genommen wird, dann gibt es eine genetische Mutter (die Eizellmutter), eine Schwangerschaftsmutter (die gestational mother) und eine soziale Mutter, die das Kind großzieht, aber genetisch nicht mit ihm verwandt ist. Die Spaltung der Mutterschaft, und die unterschiedliche Handhabe derjenigen Länder, in denen Eizellvergabe erlaubt ist, schaffen eine komplizierte Situation. Es sind im Prinzip drei Mütter möglich. Welche ist die Wichtigste? Oder vielmehr, welche ist vorrangig für das Kind? Für die Reproduktionsmedizin ist es die Mutter, die sich ein Kind wünscht und es großziehen möchte, – die anderen tragen lediglich dazu bei und sind somit zweitrangig. Dennoch ist die Fragestellung komplex, wenn man der Bedeutung jeder Funktion Rechnung trägt und den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden möchte.
Ein zentrales Problem bei der Eizellvergabe ist außerdem die anonyme Handhabe. Kinder, die mit Eizellspende im Ausland gezeugt wurden, können heute nicht in Erfahrung bringen, durch wessen Eizelle sie entstanden sind und von wem sie genetisch abstammen. Das deutsche Grundgesetz sichert allerdings jedem Menschen das Recht zu, zu wissen, von wem er abstammt. Nach deutschem Gesetz steht das Recht des Kindes zu erfahren, von wem es abstammt, über dem Anspruch eines Spenders oder Spenderin, seine oder ihre Anonymität zu wahren. Bei der Eizellspende kann dieses Gesetz nicht geltend gemacht werden, da sie im Ausland in Anspruch genommen wird, wo andere Regelungen gelten.
Wenn Mutterschaft früher gleichbedeutend war mit Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, wie schützen wir diese Funktionen, wenn sie voneinander getrennt werden? Welche ist vorrangig? Was gilt noch als sicher, wenn es so viele Beteiligte gibt? Gesetze sollen Sicherheit schaffen, und Missbrauch verhindern, insbesondere wenn Schwächere im Spiel sind. Wie umgehen mit dem einst unzertrennbaren Band zwischen Mutter und Kind, wenn es heute mehrere Mütter geben kann? Was einst sichere Zuordnung bedeutete, ist abgeschafft. Somit brechen für das Kind Gewissheiten weg. Im Anbetracht so komplexer Fragen, wäre eine internationale Regelung geboten. Aber vor allem sollte eine neue Regelung nicht unter dem Druck derjenigen entstehen, die ein kommerzielles Interesse an einer Anpassung der Gesetze haben. Ist es da nicht nachvollziehbar, dass der deutsche Gesetzgeber da so genau hinschaut?
Die Trennung der Eizelle vom Ursprungskörper der Frau zieht noch mehr Fragen nach sich. Schlagzeilen zum Social Freezing suggerieren, dass das Alter keine Rolle mehr spiele. Wie lange sollte eine Frau ihre Eizellen verwenden, die sie hat einfrieren lassen? Und was geschieht mit den eingefrorenen Eizellen, wenn sie nicht gebraucht wurden? Eizellen können theoretisch auch 20, 30 oder mehr Jahre nach Einfrieren verwendet werden. Wenn man die genetische Verbindung zum Körper der Spenderin berücksichtigt, dann käme eine späte Verwendung einem Generationensprung gleich, als würde man ein Kind mit den Eizellen seiner Großmutter oder gar seiner Urgroßmutter zeugen. Ist die Vorstellung nicht etwas gespenstisch?
Keimzellen – seien es Spermien oder Eizellen – sind keine Bluttransfusionen oder Organe. Eine Keimzelle liefert genetische Informationen und damit eine lebenslange Verbindung zwischen dem damit gezeugten Kind und dem Spender oder der Spenderin. Die Eizelle einer Frau erlaubte einst sichere Zuordnung. Wenn ihr genetisches Gepäck heute weitergegeben wird, dann sollte dies zumindest so erfolgen, dass die in den Labors gezeugten Kinder immer Zugang zu den Informationen aus diesem Gepäck haben. Es sollte wie bei „Lost & found“ der ursprünglichen „Eigentümerin“ immer zuzuordnen sein, damit die Informationen, die zu dem Gepäck gehören, auch für die neue Familie zugänglich sind. Wird dies gewährleistet werden können, wenn gesetzliche Vorgaben von Land zu Land voneinander abweichen?
Sprache spielt auch eine zentrale Rolle. So verwirrt die Verwendung des Begriffs „Spende“. Eine Spende ist ein altruistischer, karitativer Akt: ich verschenke etwas, ohne Interessen für mich und gebe es weg, in dem ich mich von etwas für immer trenne. Bei einem materiellen Gegenstand ist eine endgültige Weitergabe möglich. Eine Eizelle hingegen bleibt immer die Eizelle der Ursprungsfrau, denn sie trägt genetische Informationen ihrer Familie in sich, die für das Kind in seinem späteren Leben eine Rolle spielen könnten.
Eine zu schnelle Liberalisierung wäre nicht mehr rückgängig zu machen. Kinder in die Welt zu setzen, die keinen Zugang zu ihren genetischen Wurzeln haben, ist gelinde gesagt problematisch. So betrachtet ist Social Freezing ein Fortschritt, der dazu beiträgt, die Verbindung zwischen Ursprungsfrau und Eizelle zu wahren, und Frauen etwas mehr Zeit schenkt. Solange aber die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, Transparenz und Verantwortlichkeit im Umgang mit Eizellen und ihrer Zuordnung bei Weitergabe zu gewährleisten, und nicht einmal eine Absichtsbekundung zu einer internationalen Regelung im Raum steht, zeigt der deutsche Gesetzgeber Respekt im Umgang mit einem hochsensiblen Thema.










