Das fehlende Gesicht

In dem Roman „Geh‘ wohin Dein Herz Dich trägt“ offenbart eine Großmutter ihrer Enkelin, die nach dem Tod der Mutter mit ihr aufwächst, ihre wahre Lebensgeschichte und die der verstorbenen Mutter. Todesnähe drängt die alte Frau, der Enkelin zu offenbaren, dass der Großvater nicht der Vater der Mutter des Kindes gewesen sei, sondern ein Geliebter. Ähnlich bekommt die Mutter ihr Kind – jene Enkelin des Romans – durch eine Affäre auf einer Reise mit einem unbekannten Mann. Es ist, als trüge sich der Makel der heimlichen Liebesaffäre von einer Generation in die nächste.

Die Großmutter verrät ihrer Enkelin das lange gehütete Geheimnis, weil ihre Kräfte schwinden, und sie die Lüge um den unbekannten Vater nicht mehr lange aufrechterhalten kann. Die größte Sorge der Großmutter war immer, wie sie formulierte: „Eines Tages würde das Kind, während es sich im Spiegel betrachtete, herausfinden, dass jemand anders in ihm steckte, und würde alles über diesen anderen herausfinden wollen. Es gibt Menschen, die dem Gesicht ihrer Mutter, ihres Vaters ihr ganzes Leben lang hinterherlaufen.“ 1

Das Bild des fehlenden Gesichtes drängte sich mir auf, als man mir anbot, mithilfe der Keimzellen einer anonymen Person ein Kind zu zeugen. Ich fand das Angebot, ein Kind mithilfe einer unbekannten Person zu empfangen, verstörend, obwohl es meine Chancen ein Baby zu bekommen auf Anhieb um ein Vielfaches verbessert hätte.

Ich haderte, denn ich war in dem Bewusstsein, Kind meiner Familie zu sein, herangewachsen. Ich kenne die Lebensgeschichten meiner Eltern und Großeltern, ich bin mit Verlusten wie auch Marotten vertraut. Meine Familie ist das Koordinatensystem, durch das ich mich verorten kann: ich weiß, wo ich herkomme, und finde mich in der Geschichte meiner Vorfahren wieder. Wie konnte ich meinem Kind diesen für mich so wichtigen Zugang wissentlich verwehren?

Wenn es eine Leerstelle gibt, also ein fehlendes Gesicht, wie in dem Roman beschrieben, und wie es auch „Spenderkinder“ – Kinder, die mithilfe von Keimzellen Dritter gezeugt wurden – darstellen, dann kann sich das seelisch sehr belastend auswirken. Mich bewegte der Umgang mit einer solchen Leerstelle, der daraus resultierenden möglichen Entwurzelung und Haltlosigkeit. Am allermeisten irritierte mich – im Anbetracht dieser Erkenntnisse – die leichtfertige Auslegung der Ärzte zu meiner Frage, von wem das Kind denn abstamme: sie behaupteten einfach, das Kind sei von mir, denn ich würde es ja austragen, es gebären und es womöglich sogar stillen.

Wie kann man solch einen trügerischen Schluss ziehen? Ich nehme die Keimzellen einer anderen Person, anonymisiere sie, und behaupte dann, das Kind sei von mir? So verlockend die Vorstellung auch war, denn meine Chancen stiegen plötzlich von fast null auf über 50 Prozent, so unmöglich fand ich den Umgang mit der Vorstellung, nicht wissen zu können, wer die helfende dritte Person ist.

Wenn wir Adoptionen als Vergleich heranziehen, dann liest man, dass heute meist „offene Adoptionen“ praktiziert werden2 . Dies bedeutet, dass die Kinder wissen, adoptiert worden zu sein und ihre genetischen Eltern kennen. Es ist nachgewiesen, dass die Verheimlichung der Ursprungseltern für adoptierte Kinder belastend sein kann, weshalb man bevorzugt einen offenen Umgang praktiziert. Das Kind hat durch die Adoption eine psychologisch schmerzhafte, womöglich sogar traumatische Trennung durchlebt und man will ihm weitere belastende seelische Schmerzen ersparen.

Warum verfährt man mit Keimzellen nicht ähnlich? Eine transparente, offene Vorgehensweise wäre essentiell um den Bedürfnissen der Kinder, wie auch der künftigen Eltern gerecht zu werden. Keimzellen sind Träger genetischer Informationen, die zwischen dem „Spender“ und dem damit gezeugten Kind, eine lebenslange Verbindung herstellen.

Man weiß, dass Kinder, die mit Samen- oder Eizellspenden gezeugt wurden, in den meisten Fällen dasselbe Bedürfnis wie adoptierte Kinder haben, zu erfahren, wer die biologisch–genetischen Eltern sind. Wieso darf das behandelnde medizinische Personal die Identität des Spenders oder der Spenderin kennen, nicht aber die mit ihren Keimzellen gezeugten Kinder oder deren Eltern?

In Deutschland hat ein Spenderkind 2013 auf die Herausgabe der Spenderidentität geklagt. Das Oberlandesgericht Hamm gab ihm Recht, indem es klarstellte, „dass sie [das Spenderkind] einen Anspruch gegen den Mediziner auf Herausgabe des Namens hat“ 3 . Damit bekam die Klägerin Auskunftsanspruch. Die Begründung des Oberlandesgerichts verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1989, dass ein Kind Anspruch auf gerichtliche Klärung seiner Abstammung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts habe. Damit bestätigte das Gericht, dass die Identitätsfindung für einen Menschen wichtiger ist als das notariell zugesicherte Recht auf Wahrung von Anonymität für den Spender. Mit anderen Worten: das Wohl des Kindes ist wichtiger als die Interessen des Spenders.

Dies trifft in Deutschland allerdings nur für Samenspenden zu, denn Eizellspenden sind nach wie vor verboten (und nur im Ausland erhältlich). Die anonyme Weitergabe von Samenspenden ist seither nicht mehr zulässig. Bei einem Treffen mit ihrem biologischen Vater wenige Monate nach dem Gerichtsurteil stellte die junge Frau erleichtert fest: „Wir haben das gleiche Kinn und unser Lächeln ist gleich“ 4 . Es ging ihr offensichtlich um das fehlende Gesicht.

Was hat dieser Fall außerdem bewiesen? Die Zahl der Spender hat sich, anders als befürchtet, nicht verringert. Man behauptete, wenn Spender ihre Identität preisgeben müssten, wären sie nicht mehr bereit zu spenden. Dies ist nicht eingetreten. Außerdem gibt es keinen Fall von Unterhaltsansprüchen o.ä., wie früher auch immer behauptet wurde. Die „Spenderkinder“, wie sie der Einfachheit halber heißen, haben lediglich ein manchmal geradezu existentielles Bedürfnis danach, das Gesicht ihres genetischen Vaters, wie er richtigerweise genannt werden sollte, zu kennen. Es geht darum, sich einordnen zu können, zu wissen, wo man herkommt, die Geschichte der Vorfahren zu kennen. Dies kann für die Identitätsfindung eines Menschen unerlässlich sein. Das Kind hat ein Grundrecht zu wissen, von wem es abstammt.

Mit der Frage des fehlenden Gesichtes habe ich mich viele Jahre beschäftigt. Ich hätte die Identität – also das Gesicht und die Geschichte der helfenden dritten Person – von Anfang an kennen wollen, wie bei einer offenen Adoption. Alles andere wäre für mich eine Lüge gewesen, die ich meinem Kind nicht zumuten wollte.


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