In Folge 3 geht Raffaela in eine ihr empfohlene Kinderwunschpraxis in Verona, mit einer sehr renommierten Embryologin, wo sie mehrere IVF-Behandlungen durchführen lässt. Es ist das ganze Programm: aufwendige Voruntersuchungen, tägliche Blutentnahme, Hormonstimulation, operative Eizellentnahme, Heranreifen der Embryos in der Petrischale im Labor, und schließlich Embryo-Transfer … man ist „schwanger“ und hat die bekannte, unerträgliche lange Wartezeit vor sich, in der man darum bangt, dass sich das Embryo einnistet. Und mit jedem negativen Ergebnis stellt man sich erneut die Frage: wie weit kann ich gehen? Wie weit will ich gehen? Was, wenn … ? Die biologische Uhr spielt in dieser emotional sehr angespannten Zeit auch eine große Rolle.
Autor: Raffaela Salis
-

Das gefährliche Geschäft mit der Leihmutterschaft
Anlässlich der aktuellen Debatte zum Thema Leihmutterschaft veröffentliche ich diesen Text, den ich vor einigen Jahren, nach intensiver Recherche für ein noch unveröffentlichtes Buchmanuskript verfasst hatte.
Leihmutterschaft war ein Thema, das für mich persönlich nie in Frage kam. Dennoch kam ich damit immer wieder in Berührung und veröffentliche dieses Kapitel nun in leicht aktualisierter Form.Die Länder in Europa, wo anonyme Eizellspenden schon lange erlaubt sind, sind in den letzten Jahren Ziel eines stetig wachsenden Reproduktionstourismus geworden: an erster Stelle stehen Spanien, die Tschechische Republik und Dänemark, gefolgt von Griechenland, Österreich und Großbritannien und mittlerweile sogar auch Italien. Sehr beliebt für Kinderwunschbehandlungen inkl. Leihmutter-Vermittlung ist die Ukraine, – noch heute trotz des Krieges, weil die Behandlungen günstiger sind als beispielsweise in den USA.
Ukrainische Kinderwunschkliniken haben ihre Tätigkeiten mittlerweile kriegsbedingt in das nahegelegene Georgien ausgelagert. Andere Länder hingegen, wie etwa Thailand oder Indien haben Leihmutterschaft für Ausländer inzwischen verboten, weil sie es als eine Form moderner Kolonialisierung sehen. Diese Staaten haben Frauen in ihrem Land in Folge der stetig wachsenden Nachfrage nach billigen Leihmüttern gesetzlich geschützt.Wie dramatisch und unvorhersehbar die Erfahrung einer Leihmutterschaft für eine Frau sein kann, beschreibt eine Reportage von Inga Lizengevic im Deutschlandfunk aus dem Jahr 2022. Ein alleinstehender Mann wünscht sich und „bestellt“ eine Tochter. Der ukrainischen Leihmutter werden Embryonen eingesetzt, jedoch ist das heranreifende Embryo kein Mädchen, wie sich herausstellt, sondern ein Junge. Der Auftraggeber besteht darauf, das Kind abzutreiben. Er besteht darauf, ein Mädchen „bestellt“ zu haben. Die Leihmutter wird in der 18. Schwangerschaftswoche in die Klinik bestellt. Man injiziert ihr eine ätzende Flüssigkeit in die Gebärmutter, die dazu führt, dass der Fötus unter höllischen Schmerzen für die Schwangere langsam dahinsiecht. Bei der Entlassung aus der Klinik steht in ihrem Entlassungsschreiben „Blutungen und Spontanabort“. Der Agentur hat sie per Unterschrift zugesichert, keine Ansprüche zu stellen. Von dem vereinbarten Honorar bekommt sie nur einen Bruchteil. Sie hat keine Möglichkeit rechtlich gegen die Agentur oder den „Auftraggeber“ vorzugehen. 1 Die Geschichte ist erschütternd, weil sie deutlich macht, wie viel Missbrauch möglich ist, wenn es keine schützenden Gesetze gibt. Im Zweifelsfall sind die Frauen und die betroffenen Kinder die Leidtragenden.
Bei dem sozialen Gefälle, das nach wie vor zwischen Kinderwunschpaaren und den Leihmüttern aus Osteuropa herrscht, machen die Aufwandsentschädigungen an die Leihmütter wirtschaftlichen Sinn. Was zunächst nach einer freiwilligen Vereinbarung aussieht, kann in der Realität für die Betroffenen ein leidvoller Prozess werden. Die meisten Frauen, die sich als Leihmütter in der Ukraine verdingen, tun dies aus ökonomischen Gründen. Die Auftraggeber, also die Wunschpaare, sind in der wirtschaftlich stärkeren Position. Es handelt sich selten um eine Abmachung auf Augenhöhe.
Eine Schwangerschaft ist ein so komplexer Umstand, der für Mutter wie auch Kind mit Risiken und gesundheitsschädigenden Folgen einhergehen kann. Sie kann nicht zu einer Dienstleistung reduziert werden. Juristisch lassen sich die vielen Eventualitäten nicht regeln. In Deutschland ist Leihmutterschaft deshalb verboten, in vielen europäischen Ländern auch. Aber die USA, Mexico oder Länder der ehemaligen Sowjetunion wie eben die Ukraine und Georgien werben offensiv mit dieser Praxis. Es heißt, so kommen Devisen ins Land, – die Reproduktionsmedizin ist ein ernst zu nehmender Wirtschaftsfaktor. Wie zweifelhaft das Ganze ist und wer verdient, sind nicht die Frauen, die sich zur Verfügung stellen. Die Kliniken, Ärzte, Rechtsanwälte und die vermittelnden Agenturen verdienen Geld, das manche Wunscheltern zu ihrer Überraschung auf Konten in Länder wie den Caymen Islands überweisen.2
Bei der Anwerbung von Frauen als Leihmüttern werden Aspekte unterschlagen, die unter normalen Umständen in einer Schwangerschaft von zentraler Bedeutung sind. Die Prägung und Bindung, die während einer Schwangerschaft zwischen Mutter und Kind entstehen, werden heruntergespielt. Unter den Standards der Vereinten Nationen, die Kindeswohl bei Adoptionsverfahren regeln, heißt es: „Durch die international vereinbarten Standards der Haager Konvention für Adoptionsverfahren soll sichergestellt werden, dass es nur zur Adoption kommt, wenn die leiblichen Eltern nach der Geburt eine Freigabe des Kindes tatsächlich wünschen oder die Adoption aus Kindeswohlsicht erforderlich ist. Außerdem soll durch die Standards Kinderhandel ausgeschlossen werden.“3 Die Haager Konventionen sehen das Kindeswohl als vorrangig – daher können die leiblichen Eltern ihr Kind behalten, sollten sie es sich anders überlegen. Man weiß, dass zum Zeitpunkt der Geburt, die Bindung zwischen Mutter und Kind durch die Schwangerschaft so stark ist, dass man unter keinen Umständen riskieren will, dem Kind das Trauma einer Trennung von seiner biologischen Mutter zuzumuten. Im Falle einer Kinderwunschbehandlung mit Leihmutter ist diese schmerzliche Trennung Bestandteil der Vereinbarung. Die Bedeutung der Bindung zwischen Mutter und Kind wird ignoriert.
Bei einer Leihmutterschaft mutet man dem Kind und der austragenden Mutter den Schmerz und das Trauma der Trennung zu. Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Außerdem findet genau genommen ein von der Haager Konvention verbotener (Kinder-) Handel statt, denn die beauftragenden Eltern zahlen für die Dienstleistung Schwangerschaft und Geburt. Die Philosophin Barbara Bleisch und die Rechtwissenschaftlerin Andrea Blücher zitieren die UN- Sonderberichterstatterin Maud de Boer-Buquicchio, die darauf hinweist, dass „… viele Praxen entgeltlicher Leihmutterschaft den Tatbestand des Kinderhandels nach internationalem Recht erfüllten, nämlich immer dann, wenn es zu einem Austausch von Geld gegen die Übergabe des Kindes komme.“4
Die Versachlichung der Schwangerschaft, ja Reduktion zu einer Dienstleistung, ist höchst problematisch. Den Leihmüttern wird angetragen, keine Bindung zu dem Kind aufzubauen, sie sollen lediglich ihre Gebärmutter wie ein „Gefäß“ zur Verfügung stellen, in dem das Kind eines anderen Paares heranwächst. Dass Bindungen trotzdem stattfinden, physisch wie auch psychisch, lässt sich nicht verhindern. Die Trennung ist belastend für Leihmütter aber vor allem für die Kinder (die dies erst als Erwachsene formulieren können). Leihmütter können ihre Entscheidung im Verlauf der Schwangerschaft nicht überdenken, sie sind vertraglich gebunden. Dies kann traumatische Folgen haben. Aber gerade die Kinder machen eine psychisch und nachhaltig belastende Erfahrung, wenn sie von der Mutter, in deren Bauch sie neun Monate heranwuchsen, getrennt werden. Man weiß, wie sehr dies Kindern, die zur Adoption freigegeben werden, zusetzt 5 . Die Tatsache weggegeben worden zu sein, kann adoptierte Kinder ein Leben lang verfolgen. Dies verhält sich bei Kindern von Leihmüttern genauso, wie ein jüngst erschienenes Buch eines durch Leihmutterschaft ausgetragenen Kindes belegt 6 .
Jede Schwangerschaft, auch wenn eine Frau noch so jung und gesund ist, birgt Risiken: Blutungen, Diabetes, Bluthochdruck, Fehlbildungen beim Fötus bis hin zu Früh- oder Fehlgeburten. In den 40 Wochen kann viel passieren. Eine Schwangerschaft ist weder planbar noch steuerbar und somit vertraglich nicht wirklich regelbar. Treten Schwierigkeiten auf, zieht meist die Leihmutter den Kürzeren. Wenn Leihmütter behinderte Kinder auf die Welt bringen, was auch vorkommt, holen Eltern das „in Auftrag gegebene Kind“ manchmal nicht ab und überlassen es seinem Schicksal. In den Medien wurde hierüber wiederholte Male berichtet. 7 Für Leihmutter wie auch das Kind ist dies ein Desaster. Es sind zutiefst verstörende Beispiele fehlgelaufener Geschichten, die für manche Vertreter von Interessensgruppen aufgrund der Entrechtung der betroffenen Frauen wie eine moderne Sklaverei anmuten.8 Wie es den Kindern in diesen Fällen ergeht, darüber gibt es keinerlei Studien. Leihmütter tragen den finanziellen und den seelischen Schaden, wenn nicht alles nach Plan läuft; die lukrativen Erträge teilen sich Kliniken, Rechtsanwälte und vermittelnde Agenturen.
Leihmutterschaft kann behutsam praktiziert werden. Es gibt Beispiele und Versuche sogenannter „altruistischer“ Leihmutterschaft, wenn verwandte Frauen, beispielsweise Schwestern helfen, oder enge Bezugspersonen. Unter strenger medizinischer und psychologischer Betreuung ist dies denkbar, bei einer Begegnung auf Augenhöhe und ohne materielle Anreize, wobei dies eine wertschätzende Entschädigung nicht ausschließt. Barbara Bleisch und Andrea Blücher regen einen triadischen Ansatz an: „… also erstens, dass eine Leihmutter von den Wunscheltern nicht allein aufgrund des Umstands geschätzt wird, dass sie in der Lage ist, ihr Kind auszutragen, sondern auch als Person. Zweitens impliziert es, dass die Leihmutter das Kind nicht allein aus materiellen, sondern auch aus altruistischen Motiven austrägt ….Drittens gehören persönliche Kontakte zwischen allen Beteiligten dazu.“ 9 Eine weitere entscheidende Voraussetzung wäre, dass die Leihmutter in vollem Besitz ihrer Rechte bliebe, ihre Integrität geschützt, und sie ihre Elternrechte erst nach der Geburt abtritt. Dann sprechen wir von echtem Altruismus. Solche Modelle sind in einem von Profit gesteuerten Markt sehr schwer umsetzbar, wenn nicht unmöglich, aber wenn man über Leihmutterschaft nachdenkt, wäre dies der einzig ethisch vertretbare Weg.
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erleben eine existentielle Erfahrung. Der Wunsch nach einem Kind ist legitim, allerdings leitet sich daraus kein Recht auf ein Kind ab. Das ist der entscheidende Punkt, wie u.a. auch der Verein „Stoppt Leihmutterschaft“ fordert. Die moderne Medizin behauptet, sie verhelfe Paaren zu ihrem „rechtmäßigen“ Kind. Darin liegt ein Denkfehler. Man muss mit allen Mitteln verhindern, dass ein Mensch Mittel zum Zweck wird – ob es nun die Eizellspenderin, die Leihmutter oder das Wunschkind sind, – im Zweifelsfall sogar alle drei. Riskieren die Wunschkinder am Ende eines solchen Zeugungsprozesses nicht Opfer elterlicher Willkür zu werden? Sie sind das Mittel zur Erfüllung des unbedingten Kinderwunsches ihrer Eltern. Ein Recht auf Familiengründung ist kein absolutes Recht. Es muss mit den Rechten anderer schutzwürdiger Rechtsträger abgewogen werden; in diesem Fall mit den Rechten der Kinder und der helfenden Frauen. Selbst wenn man davon ausgehen möchte, dass die Integrität der Leihmutter geschützt ist, so kann das bei den Kindern niemals der Fall sein 10 .
Wer auf juristische Absprachen verweist, sollte sich mit Adeline Allens Artikel im Harvard Journal of Law and Public Policy befassen: „…. Leihmutterschaft gehört nicht in den Bereich der Vertragsfreiheit, sondern eher in den Bereich der vertraglichen Einschränkungen. Menschliches Gedeihen und das Allgemeingut bedürfen beide der Bestätigung und der Einschränkung jener Freiheit, da Vertragsparteien zwar vernunftbegabt sind, aber nicht unfehlbar. Auch wenn es ein tiefes menschliches Bedürfnis ist, ein genetisch eigenes Kind zu haben, dessen Fehlen zutiefst enttäuschend und schmerzhaft sein kann, so entmenschlichen Leihmutterschaftsverträge die Schwangerschaftsmutter und das Kind … “ 11
Dr. Renate Klein, feministische Gesundheitsaktivistin schreibt in ihrem Buch „Surrogacy, A Human Rights’ Violation“: „Diejenigen, die Eltern werden wollen, sollten den Schmerz über ihre Unfruchtbarkeit oder ihre Unfähigkeit ein eigenes Kind zu zeugen nicht dazu benützen um ein Recht geltend zu machen, von dem sie behaupten, dass es ein Anspruch sei“. 12 Sie geht sogar so weit, Leihmutterschaft mit Prostitution und Sklaverei des 18. Jahrhunderts zu vergleichen. Ähnlich wie in der Pornographie und Prostitution werden arme Frauen aus prekären Verhältnissen ausgebeutet.“ 13 Dies trifft für Frauen in der Ukraine oder in Mexico gewiss zu, – Frauen in den USA sind hiervon weniger betroffen.
Renate Klein legt ihren Finger auf eine empfindliche Stelle, indem sie fragt, warum es bis heute keine Studien darüber gibt, wie Kinder von Leihmüttern (sofern sie es wissen) mit ihrer Herkunft umgehen. Ebenso wenig gibt es Auskunft über kurz- bzw. langfristige Auswirkungen von Eizellspenden, weshalb potentielle Eizellspenderinnen wahrscheinlich immer noch unzureichend informiert, ihre Einwilligung geben. Im Frühjahr ist das Buch von Olivia Maurel erschienen, „Wo bist Du, Mama?“ 14 in dem die Autorin von ihrer schmerzhaften Erkenntnis spricht, entdeckt zu haben, dass sie durch eine Leihmutter ausgetragen wurde. Solche Zeugenaussagen sollten Paare lesen, bevor sie die Entscheidung treffen, für ein Wunschkind ins Ausland zu gehen.
Wenn sog. „Eizellspenderinnen“ (richtiger wäre sie Eizell-Vermittlerinnen) über die Fakten informiert würden, dass sie durch die Abgabe ihrer Eizellen ihr genetisches Erbe weitergeben, und zur Gründung einer neuen Familie beitragen, deren Kinder mit den eigenen Familienangehörigen genetisch verbunden und verwandt sind, und auch auf dieselben Ahnen und Vorfahren zurückschauen ebenso wie ein Interesse an der Krankheitsgeschichte der Familie haben – dann würde vielleicht die eine oder andere „Spenderin“ ihre Keimzellen bewusster weitergeben. Diese heute anonym, ohne Vorbereitung auf die Konsequenzen weitergegebenen Keimzellen schaffen eine Menge Probleme bei den damit gezeugten Kindern, wie die Aussagen von sog. „Spenderkindern“ hinlänglich belegen 15 . Keimzellen sind eben keine Bluttransfusionen und lassen sich auch nicht wie Organe weitergeben. Es geht um etwas wesentlich Tieferes, Verbindendes, nämlich die Gene einer Familie. Da können Ärzte noch so sehr behaupten, dass nur die soziale Prägung zählt. Die genetische Verbindung ist die Basis. Damit ist und bleibt die „Spenderin“ die genetische Mutter. Würde man die Dinge beim Namen nennen, würde weniger Verwirrung und Fehleinschätzung entstehen.
Die unregulierte Handhabe von IVF in den USA führt u.a. auch dazu, dass es keine offiziellen Einrichtungen gibt, die landesweit Daten einholen, Beteiligte festhalten, Statistiken erstellen und eben auch über Misserfolge informiert sind. So werden die Auftrag-gebenden Paare im Grunde genommen zu „Kinder-Käufern“. Ähnlich wie bei der Prostitution, schreibt Renate Klein, dürfen wir nicht die Frauen verurteilen, die in einer riskanten Lage keine Wahl haben, sondern die zweifelhafte Nachfrage prüfen und bloßstellen.16
Der Verein „Stop Surrogacy Now“ fordert „ …die Anerkennung der Tatsache, dass Leihmutterschaft eine Praxis ist, die (meist arme und marginalisierte) Frauen ausbeutet, die dafür bezahlt werden, Kinder auszutragen. Häufig sind diese Frauen Zwängen ausgesetzt sowie eingeschränkten oder armseligen Lebensbedingungen bei mangelnder Gesundheitsvorsorge unterworfen. Darüber hinaus sind mit Leihmutterschaft über kurz oder lang viele große Gesundheitsrisiken verbunden. Viele Leihmütter leben in einer Art Schuldknechtschaft bei 24-stündiger Überwachung des „Eigentums“ in ihrer Gebärmutter. ‚Stoppt Leihmutterschaft jetzt‘ fordert das Eingeständnis, dass im Zusammenhang mit Leihmutterschaft empfangene Kinder einer Qualitätskontrolle unterliegen: sie sind einer Geschlechtsselektion unterworfen bzw. werden bei Behinderung oder bei Gesinnungsänderung der Kunden abgetrieben. Mittels Leihmutterschaft zur Welt gebrachte Kinder sind sowohl Gegenstand eines Vertrages als auch Produkt ungleich mächtiger Vertragspartner und unregulierter Marktverhältnisse. Zumeist machen diese kommerziell produzierten Kinder die schreckliche Erfahrung eines plötzlichen und vollständigen Abbruchs der natürlichen Mutter-Kind-Bindung; der Kontakt mit und die Kenntnis von einem biologischen Elternteil oder beiden biologischen Eltern wird ihm in direktem Widerspruch zu der Kinderrechts-Erklärung der Vereinten Nationen absichtlich und ausdrücklich verwehrt.“ 17
Wenn der Kinderwunsch so groß ist, dann sollten Eltern sich zunächst fragen, ob sie bereit sind, den komplizierten Weg zu gehen, in dem sie helfende Dritte in das Familiensystem integrieren. Nur dann sollte der Gesetzgeber bereit sein, den Paaren zu helfen. In manchen Ländern, wie etwa Griechenland, Südafrika, Großbritannien, Holland oder Kanada geht man einen Kompromiss ein. Kein Verbot, sondern eine altruistische Leihmutterschaft ist zulässig, durch Verwandte oder Freundinnen. Im Idealfall sollte die Leihmutter ihre Elternrechte, wie bei der Adoption, erst nach der Geburt des Kindes auf die Wunscheltern übertragen. In der Theorie könnte dies die Folge haben, dass sie es sich anders überlegt. Aber nur in einem solchen Fall ist sie eine wirklich unabhängige Akteurin. Die Autorinnen Barbara Bleisch und Andrea Blücher argumentieren, dass eine Regulierung besser wäre als ein gänzliches Verbot, und empfehlen daher den „triadischen Ansatz“. „Ihr Kerngedanke besteht darin, dass Leihmutterschaft aus moralischen Gründen nicht als Dienstleistungsverhältnis verstanden und geregelt werden sollte, sondern als eine persönliche Beziehung zwischen Leihmutter, Kind und Wunscheltern. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Leihmutter auf ihre Funktion als „Gebärmutter“ reduziert und damit instrumentalisiert wird. Stattdessen müssen Leihmütter wertgeschätzt werden, und zwar auch in ihrer intimen Beziehung zu dem Kind.“ 18
So würde man auch die Schwächsten in der Zeugungskette, die zu zeugenden Kinder, schützen. Durch die Einbindung der Eizellspenderin wie auch der Leihmutter hat das Kind Zugang zu seiner genetischen Herkunft und seinen biografischen Anfängen, womit auch die Rolle der austragenden Mutter gebührend respektiert und gewürdigt wird. Das Kind könnte so diese emotional sehr wichtige Funktion in seine Lebensgeschichte integrieren 19.
Darf man alles machen, was möglich ist? Wie weit dürfen wir eingreifen? Dieser Markt muss reguliert und kontrolliert werden, damit die Ausbeutung Schwacher, in diesem Fall die Leihmütter und Kinder, und der Handel mit Keimzellen nicht weiter floriert. Der chinesische Forscher, der mit Hilfe der CRISPR-Technologie einem HIV-infizierten Paar zu Zwillingen verhalf, hatte weltweit für Empörung gesorgt und wurde verurteilt. So weit war die Forschung noch nie gegangen, in das menschliche Genom einzugreifen. Die Wissenschaft selbst verlangt nach Grenzen, um ihre Möglichkeiten, sobald ethische Grenzen überschritten werden, nicht auszuschöpfen. Ethische und rechtliche Schranken sind unerlässlich, wenn es um die Zeugung von Menschen geht. Fortpflanzung darf nicht dem Markt überlassen werden. Es ist der Wunder-volle Anfang des Menschwerdens, vor dem wir Respekt und Demut zeigen sollten. Auch als Frau mit sehnlichstem Kinderwunsch hätte ich diese ethischen Grenzen niemals überschreiten wollen, – lieber verzichtete ich damals.
Als Frau, die schon immer einen sehnlichen Kinderwunsch hatte – seit meiner Kindheit glaubte ich eines Tages Mutter einer Kinderschar zu sein – konnte ich mich gegen weitere reproduktionsmedizinische Schritte entscheiden, weil ich Zugang zu Aussagen von mit Keimzellen Dritter gezeugter Kinder hatte. Ohne diese Informationen wäre ich vielleicht weiter gegangen, wäre meinem großen Sehnen gefolgt, gefangen in einer Spirale von Verzweiflung und Verlockung, – wobei die Verlockung von den Angeboten der reproduktionsmedizinischen Akteure ausging. Ich bin der Meinung, dass jede und jeder, die sich in dieser qualvollen Situation befinden, alle Aspekte kennen sollten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung darf nie ohne Berücksichtigung jener stattfinden, die dann noch nicht für sich sprechen können. Wir entscheiden auch für das Seelenheil unserer Kinder. Darin liegt die größte Herausforderung. Denn am lautesten und leichtfertigsten in ihrer Interpretation sind diejenigen, die von dieser Lebenslage profitieren. Zu behaupten, diese Kinder seien glücklich am Leben zu sein, ist nur ein Teil der Wahrheit. Zu dieser Wahrheit gehört eben auch, dass es ein Leben unter seelischen Nöten sein kann. Deshalb bin ich für eine strenge Regulierung: denn die Entscheidung über Leben und Tod darf niemals der Markt treffen, sondern immer das ethische Gewissen, das durch Gesetze vertreten ist.
© Raffaela Kluge Salis
- BR Bayern 2 vom 25.03.2022, Babys für die Welt, Das Geschäft mit ukrainischen Leihmüttern, von Inga Lizengevic
https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiofeature/babys-fuer-die-welt-das-geschaeft-mit-ukrainischen-leihmuettern-102.html ↩︎ - BR Bayern 2 vom 25.03.2022, Babys für die Welt, Das Geschäft mit ukrainischen Leihmüttern, von Inga Lizengevic,
https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiofeature/babys-fuer-die-welt-das-geschaeft-mit-ukrainischen-leihmuettern-102.html ↩︎ - www.stopptleihmutterschaft.at ↩︎
- Barbara Bleisch, Andrea Büchler, Kinder wollen, Über Autonomie und Verantwortung, Carl Hanser Verlag GmbH & Co KG, München, 2020, S. 247. ↩︎
- Irmela Wiemann, Adoptionsfolgen für abgebende Eltern und Adoptivkinder aus psychologischer Sicht. Irmela Wiemann, Psychologische Psychotherapeutin, anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Deutschen Ethikrates, 23.10.2008 in Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin.
https://www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/anonyme-geburt-babyklappe/ ↩︎ - Olivia Maurel, Wo bist Du, Mama? Kolek Verlag, Wien 2026
↩︎ - Christian Wehrschütz, ORF, ZIB2, 20. September 2019, 22.15 Uhr,
https://www.wehrschuetz.at/berichte-ukraine/bericht/5596 ↩︎ - www.stopptleihmutterschaft.at ↩︎
- Barbara Bleisch, Andrea Büchler, Kinder wollen, Über Autonomie und Verantwortung, Carl
Hanser Verlag GmbH & Co KG, München, 2020, S. 251 ↩︎ - https://www.stoppt-leihmutterschaft.at/statement/ ↩︎
- Adeline Allen, in Harvard Journal of Law and Public Policy, Vol. 41, issue 3 “… surrogacy does not properly belong in the realm of freedom of contract, but rather in the limitation to freedom of contract. Human flourishing and the common good require both the affirmation and limitation of that freedom, given that parties to a contract are rational beings, but imperfectly so. Although it is a deepseated human desire to have a genetic child, the absence of whom can be deeply disappointing and painful, surrogacy contracts inherently dehumanize the birth mother and child. …” ↩︎
- http://www.cbc-network.org/2017/12/a-small-but-mighty-book-renate-kleins-surrogacy-a-human-rights-violation/ ↩︎
- Dr. Renate Klein, „Surrogacy: A Human Rights’ Violation, “Those who wish to be parents ought not “use the pain of their infertility or the inability to have their own child to claim their right to what they believe is their entitlement”. ↩︎
- Olivia Maurel, Wo bist du, Mama? Die Wahrheit über Leihmutterschaft. Kolek Verlag, Wien, 2026. Französische Originalausgabe: Où es-tu, Maman?, Olivia Maurel, 2025 veröffentlicht von Groupe Elidia Éditions du Rocher, Monaco www.editionsdurocher.fr ↩︎
- www.spenderkinder.de ↩︎
- http://www.cbc-network.org/2017/12/a-small-but-mighty-book-renate-kleins-surrogacy-a-human-rights-violation/ ↩︎
- http://www.stopsurrogacynow.com/press/launch-pr-german/#sthash.MsFPE1Gk.dpbs ↩︎
- Barbara Bleisch, Andrea Büchler, Kinder wollen, Über Autonomie und Verantwortung,
Carl Hanser Verlag GmbH & Co KG, München, 2020, S. 251. ↩︎ - Barbara Bleisch, Andrea Büchler, Kinder wollen, Über Autonomie und Verantwortung,
Carl Hanser Verlag GmbH & Co KG, München, 2020, S. 251. ↩︎
- BR Bayern 2 vom 25.03.2022, Babys für die Welt, Das Geschäft mit ukrainischen Leihmüttern, von Inga Lizengevic
-

Raffaela’s Geschichte Teil 2:
Erste Schritte in die ReproduktionsmedizinIn Folge 2 erzählt Raffaela, wie es in ihrer Geschichte weitergeht. Auf natürlichem Weg hat es nicht geklappt. Nach der zweiten Fehlgeburt sucht sie medizinische Hilfe, findet aber nicht die Hilfe, die sie braucht und die ihr hilft, ihre Vorbehalte gegen eine künstliche Befruchtung zu überwinden.
-

Geteiltes Glück
Was bedeutet Eizellspende wirklich?
In einer Detailszene des Freskos zur Geburt Mariens (1486 – 1490) von Domenico Ghirlandaio in der Cappella Tornabuoni in der Basilica di Santa Maria Novella in Florenz gibt es eine sehr berührende Szene: Wir sehen ein großes Gemach in einem Palazzo der Renaissance. Frauen kümmern sich um ein Neugeborenes. In der Mitte des Gemäldes halten zwei von ihnen das Kind, – eine strahlt es an, die andere wendet sich leicht ab.
Für mich hat diese Szene, die kunstgeschichtlich gelesen sicher eine ganz andere Bedeutung hat, eine persönliche Lesart. Diese beiden Frauen sind wie Mütter ein und desselben Kindes. Die eine strahlt das Kind an wie eine Mutter, die andere hält das Kind, ist im Kontakt zu ihm, aber mit Distanz. So könnte man die Rollen der Frauen darstellen, bei einem Kind, das mit Eizellspende gezeugt wurde. Für das Kind sind beide Mütter wichtig.
Die Basics zur Kindszeugung sind bekannt: um ein Kind zu zeugen bedarf es einer männlichen und einer weiblichen Keimzelle, die miteinander verschmelzen. Traditionell fand dies während eines Geschlechtsaktes im Körper der Frau statt; die Samenzellen des Mannes verließen seinen Körper und verschmolzen mit der Eizelle der Frau in ihrem Körper.
Während Spermien den männlichen Ursprungskörpers verlassen müssen, um sich zu befruchten, vereint sich die Eizelle innerhalb ihres Ursprungskörpers mit den männlichen Keimzellen und nistet sich dort in die Gebärmutter ein und reift zu einem Embryo. Aufgrund dieser biologischen Gegebenheiten kann ein Mann mühelos Vater von Kindern vieler Frauen werden, in der Regel so viele wie er – wenn er zu seiner Vaterschaft steht – auch unterhalten kann. Eine Frau hingegen konnte nur so viele Kinder bekommen, wie sie körperlich „austragen“ konnte; in einem Leben waren etliche Phasen von Schwangerschaft und Stillzeit möglich, bis ihr Köper mit Beginn der Menopause das Ende ihrer Fruchtbarkeit ankündigte.
So verlief es bisher in der Geschichte der Menschheit. Die Zuordnung des Vaters war nicht immer sicher, deshalb sagte man „Pater semper incertus est“ – während eine Mutter immer klar zuzuordnen war, sie trug das Kind aus und gebar es, – somit war es ihr Kind. „Mater semper certa est“.
Wie ich in dem Beitrag „Ein Paar Gedanken zur Eizelle“ bereits geschrieben habe, können durch die operative Entnahme von Eizellen diese heute von einer Frau in eine andere Frau überführt werden. Damit gibt es de facto zwei biologische Mütter, die genetische, deren Eizelle zum Einsatz kommt und die Schwangerschaftsmutter, die das Kind austrägt und gebiert. Da das so gezeugte Kind bei der Schwangerschaftsmutter bleibt, empfindet sie es als „ihr“ Kind. Aber das Kind – und dies belegen die Aussagen der Spenderkinder, also Kinder, die mit Keimzellen Dritter gezeugt wurden und heute erwachsen sind, empfinden beide Frauen als relevant, denn sie tragen beide maßgeblich zu ihrer Entstehung bei. Beide Frauen haben einen Teil von sich weitergegeben, die eine ihr genetisches Erbe, die andere die wichtige Prägung in der Schwangerschaft. Sie sind beide unerlässlich. 1 Daher entstehen durch diesen medizinischen Eingriff zwei Mütter. Es liegt eine doppelte Mutterschaft vor. Im Falle einer Leihmutterschaft kann es sogar drei Mütter geben.
Die Eizellmutter teilt mit dem Kind ihr genetisches Erbe, ihre Familiengeschichte, ihre Ahnen, deren Krisen und Traumata, gerade im Europa des 20. Jahrhunderts betrifft dies viele Familien. Mindestens genauso wichtig ist die Krankheitsgeschichte einer Familie. Zu wissen, welche Krankheiten vorherrschen, ist für das Heranwachsen und Gedeihen eines Kindes von nachhaltiger Bedeutung. Die Prägung der Schwangerschaft hingegen ist die andere wichtige Komponente, die ein Kind ins Leben mitnimmt: neun Monate genährt und getragen, am Herzschlag seiner Schwangerschaftsmutter, durchlebt es ihre Stimmungen und Launen, Höhen und Tiefen. Gegenseitig hinterlassen sie Spuren in ihren jeweiligen Organismen. Die Verbindung ist innig und wirkt ein Leben lang.
Wenn ich die Eizelle einer anderen Frau in Anspruch nehme, bin ich zwar die erziehungsberechtigte Mutter, aber die andere Frau wird Teil der Familie. Vor der Abgabe sollte sie über die Risiken der Entnahme genauso aufgeklärt, wie über die Rolle, die sie künftig einnimmt: sie schenkt einem Kind Leben. Das Kind hat mit ihr eine Verbindung und sie hat dem Kind gegenüber eine Verantwortung, das heißt Ver-antwortung im Sinne von Rede und Antwort stehen. Das Kind wird Fragen zu seinen genetischen Wurzeln stellen, und sie kann sie beantworten. Das ist ihre Aufgabe. Dies entspräche einer altruistischen Weitergabe: ich helfe und nehme meine Rolle wahr.
Diese Sichtweise mag für die Reproduktionsmedizin und viele Paare mit Kinderwunsch unbequem sein, weil sie die Handhabe womöglich komplizierter macht, wenn es mehr Personen gibt, die man berücksichtigen sollte, aber es ist zweifelsfrei die ehrlichere Sichtweise. Es werden Familien mit Hilfe Dritter gezeugt, und diese sollten sichtbar sein, und als helfende Dritte benannt und eingebunden werden. Alles andere ist eine Vortäuschung falscher Tatsachen.
Warum nennen wir es nicht Keimzelladoption? Eine Frau gibt ihre Eizellen an eine andere Frau weiter. Diese adoptiert die Keimzelle, trägt ein Kind aus, gebiert es, und zieht es auf. Die Eizellmutter bleibt im Hintergrund, ist im Spenderregister erfasst, steht in der Geburtsurkunde, ist kontaktierbar und erreichbar. Das Kind hat jederzeit Zugang, denn früher oder später könnte es Fragen haben. Es ko-existieren zwei biologische Mütter.
Der Gesetzgeber sollte dies berücksichtigen. Die heutigen diskutierten Vorschläge versuchen die Beziehung zur Eizell-Mutter, d.h. der biologischen Mutter, die ihr genetisches Erbe weitergibt, durch einen „Kaufvertrag“ zu ersetzen. Die Eizelle wird gekauft (man sagt, die Spenderin bekommt eine „Aufwandsentschädigung“) und damit erlöschen jegliche Ansprüche. Man bezahlt und damit wechselt die Keimzelle den „Besitzer“.
Dies mag bei materiellen Dingen funktionieren, aber nicht bei genetischem Material, das eine lebenslange Verbindung zwischen der Ursprungsperson und dem mit der Keimzelle gezeugten Kind herstellt. Diese Verbindung lässt sich nicht weg-reden, relativieren oder für bedeutungslos erklären. Das Deutsche IVF Register verweist auf eine Studie 2 als Beleg für die Bedeutungslosigkeit dieser Verbindung, an der 65 Familien beteiligt waren. Wann wurde je eine Studie mit lediglich 65 Beteiligten als wissenschaftlich solides Beweismaterial für eine so grundlegende Gesetzesänderung herangezogen? In Deutschland allein wurden bereits 100.000 Kinder mit Keimzellspende gezeugt. Wenn der Gesetzgeber tatsächlich den Vorschlägen der Experten folgen sollte, ließe er sich auf ein groß angelegtes Experiment am Menschen ein. Die Kinder dürfen erfahren, von wem sie abstammen, aber erst ab 6 oder 18 Jahren. Warum diese Einschränkung?
Wenn jemand hierzu etwas Relevantes zu sagen hätte, dann sind es die Kinder, die in der Vergangenheit durch Keimzellen Dritter gezeugt wurden und heute erwachsen sind. Die meisten von ihnen haben keinen Zugang zu ihren genetischen Vätern oder Müttern, denn als sie gezeugt wurden, gab es nur anonyme Spenden. Die Eizellspende soll, wenn sie legalisiert wird, nicht wie in Spanien oder Tschechien anonym gehandhabt werden, aber fast: denn die Eltern dürfen die „Spenderin“ nicht kennen, die Kliniken wählen nach ihrem Gutdünken aus, und die Kinder haben erst mit 18 Jahren Zugang.
Fakt ist: Das Kind hat zum Zeitpunkt seiner Zeugung keine Mitsprachemöglichkeit. Es kann sich frühestens als Erwachsener dazu äußern. Einstweilen behandelt die Reproduktionsmedizin die Frau oder das Paar, das sich ein Kind wünscht, als vorrangig. Die helfenden Dritten werden erfasst und bezahlt. Dies kann nicht im Sinne der Kinder sein, die ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung haben, von Anfang an, und zu jedem Moment ihres Heranwachsens. Wieso sollte ein so essenzieller Teil ihrer Biografie unter Verschluss bleiben, bis sie 18 Jahre alt sind?
Daher ist es falsch zu behaupten, das Kind ist „meins“. Es gibt nicht „mein“ Kind, oder ein „eigenes“ Kind. Wenn man auf die Hilfe Dritter zurückgreift, adoptiert man Keimzellen, die eine Verbindung zwischen dem Kind und einer anderen Familie herstellen. Ein natürlich gezeugtes Kind hat eine Mutter, ein Kind, das mit Hilfe der Reproduktionsmedizin gezeugt wurde, hat zwei oder im Falle einer Leihmutterschaft sogar drei Mütter. Ein Verleugnen dieser Frauen eliminiert sie nicht und ändert auch nicht biologische Tatsachen. Es ist eine Lüge gegenüber den Kindern und fügt ihnen Unrecht und unter Umständen auch Leid zu.
Wie sagt Khalil Gibran? Eure Kinder sind nicht eure Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. Sie kommen durch euch, aber nicht von euch. Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch nicht. ….
Was ist das Problem? Zwei Mütter und somit geteiltes Glück.
-

Alter
Jüngst war in einer neuen Folge des GynCast, – der großartige Gynäkologie-Podcast von Mandy Mangler und Esther Kogelboom – von einer Frau die Rede, die zwischen 53 und 66 Jahren acht Kinder bekommen hatte. Der Podcast pries die späte Mutterschaft wie eine realistische Möglichkeit an – auch wenn man nicht erfuhr, wie es dieser Frau gelungen war, in ihrem Alter Kinder zu bekommen. Sinn der Folge ist wohl, Mut zu machen und zu zeigen, dass Frauen sich sehr selbstbestimmt auch spät für Kinder entscheiden können. Beim Zuhören dachte ich, es klingt so, als sollten wir uns darauf freuen, dass bald späte Mutterschaft zur Regel werden könnte, und womöglich immer mehr Frauen mit 50, 55 oder gar 60 Jahren Mutter werden.
Ich habe viel darüber nachgedacht, und mich gefragt, ob dies wünschenswert ist. Sind solche Szenarien nicht auch Anzeichen für eine Gesellschaft, die junge Frauen wirtschaftlich so lange wie möglich (aus-)nutzen möchte? Eine Gesellschaft, die Frauen suggerieren möchte, dass es bald keine biologische Endlichkeit für das Muttersein gibt, und dass wir dann auch mit 60 noch Kinder kriegen können? Einer Medizin und Technologie, die uns Frauen glaubhaft machen möchte, dass wir ewig jugendlich sein können? Was haben wir tatsächlich davon?
Mit 50 wie 40 ausschauen, ist eine Sache, aber unseren Körpern zumuten, was wir mit 25 oder 35 hätten tun sollen? Wollen wir wirklich mit 60 Jahren Kinder bekommen, wenn wir, wenn auch gesünder und aktiver als unsere Großmütter ihrerzeit, eigentlich biologisch betrachtet dann einen anderen Lebensabschnitt hinter uns haben, den der Wechseljahre? Wechseljahre, die ihrerseits auch, endlich als das gesehen werden, was sie sind: eine Zeit des Wechsels, bzw. des Wandels, in der sich Frauen durch einen veränderten Hormonhaushalt neuen Lebensaufgaben und Herausforderungen zuwenden. Klar, theoretisch kann man das Kinderkriegen einfach in diese Zeit switchen. Aber gaukelt die Medizin, Wissenschaft und Forschung den Frauen ein Jugend-Eldorado vor, das es so nicht wirklich gibt?
Wenn ich die drei Enkel meines Mannes erlebe, die ich über alles liebe und mit denen Zeit zu verbringen, mich zutiefst beglückt, dann sehe ich auch eines immer sehr klar (was meine Großmütter sicher genauso gesehen haben): die Enkel sind wundervoll, entzückend und überaus vital, aber mit ihnen Schritt zu halten ist sehr kräftezehrend. Wenn sie abends ins Bett gehen, dann empfinde ich Erleichterung, so sehr ich mich auf sie am nächsten Tag wieder freuen mag. Die Erleichterung hat damit zu tun, dass ich weiß, dass ich in der Nacht nicht mehrfach aufstehen muss, um Fläschchen zu wärmen oder das zahnende Kind zu beruhigen. Diese Gewissheit meinerseits, trotz meiner Kindessehnsucht, ist ein klares biologisches Indiz, dass ich die Kraft und Resilienz nicht mehr hätte, auch wenn ich gesund und fit bin, – so sehr ich mir ein Kind gewünscht hätte. Es tröstet mich natürlich auch, denn mein niedriger Hormonpegel hat meine Kindessehnsucht reguliert. Ich kann heute gut damit leben.
Die Last der Verantwortung wird bei heranwachsenden Kindern nicht geringer: wichtige Lebensentscheidungen treffen, ob Ausbildung, soziale Netzwerke oder extracurriculäre Aktivitäten, nicht zuletzt das anspruchsvolle Ringen mit der Pubertät. Kinder auf einen guten Weg bringen ist ein anspruchsvoller Prozess, den junge Eltern, wenn auch vielleicht weniger lebenserfahren und erprobt, mehr psychische und körperliche Kraft entgegenzusetzen haben, als Eltern im Alter unserer Großeltern.
Und schließlich gilt die Frage nach der Perspektive der Kinder, wenn Eltern nicht 25 oder 30 Jahre älter sind als sie, sondern 50 oder 60 Jahre älter. Vorausgesetzt es sind alle gesund, ist alles gut. Statistisch wissen wir aber, dass ab 50 gesundheitliche Probleme sich häufen. Das ist wie bei einem Auto mit vielen Kilometern auf dem Tacho: irgendwann tritt der Verschleiß ein, auch bei unserem Körper. Wir können an vielen Stellschrauben drehen, Sport, Kosmetik, Botox, neue Hüften und Knie, – vieles hilft uns über unsere altersbedingten Schwächen hinweg. Aber wir werden nicht belastbarer. Deshalb sollten wir uns nicht in die Tasche lügen lassen. Alter bedeutet glücklicherweise aber auch Stärke, nicht nur Schwäche. Eben die Stärke der Einsicht, Erkenntnis und Gelassenheit, – das hilft Tatsachen realistischer zu betrachten und als Groß-Eltern eine Schlüsselrolle für die Enkel einzunehmen. Welch wichtige Rolle! Wer Großeltern erlebt hat, wird diese in der Regel niemals missen wollen, – wegen ihrer prägenden Wirkung.
Fragen wir mal anders: warum gibt es eine Biologie, die zeitliche Fristen setzt? Vielleicht ist das im Interesse der Kinder? In den Diskussionen um das Hinausschieben der Mutterschaft fehlt mir persönlich die Perspektive der Kinder. Was brauchen Kinder, und wie geht es Kindern, wenn sie Eltern haben, die ihre Großeltern sein könnten? Wenn sie aufgrund des hohen Alters der Eltern keine Großeltern erleben? Was ist, wenn ihre Eltern plötzlich krankheitsbedingt sterben und die Kinder als Heranwachsende zurücklassen? Frauen, die mit 50 oder 60 ein Kind bekommen, nehmen in Kauf, ihr Kind womöglich früher zum Waisenkind zu machen.
Bei Adoptionen gelten sehr klare Altersgrenzen, die man vielleicht ein bisschen justieren könnte, denen aber das Prinzip des Kindeswohls zugrunde liegt. Kinder brauchen Eltern, und zwar so lange wie möglich, und so nah wie möglich. Ab 40 sind keine Adoptionen mehr möglich, genau genommen muss man sich viel früher als mit 40 bewerben, denn der Prozess kann Jahre dauern. Warum gilt bei Adoption ein Grundsatz, der in der Reproduktionsmedizin ignoriert wird? Könnte es daran liegen, dass es bei letzterem mehr Geld zu verdienen gibt?
Der für mich entscheidende Punkt ist: Emanzipation und Selbstbestimmung dürfen niemals auf Kosten Dritter erfolgen, schon gar nicht auf Kosten von Kindern, nach denen wir uns so sehnen. Hätten diese Kinder die Wahl, würden sie diesen Weg nehmen? Auf natürlichem Wege ist eine Empfängnis in so fortgeschrittenem Alter einfach nicht möglich bzw. extrem unwahrscheinlich. Bei so viel Selbstbestimmung fehlt mir an dieser Stelle die Demut und Verantwortung, und zwar gegenüber den Kindern.
Die Gesellschaft müsste in erster Linie unterstützend und fördernd wirken: Kinder jederzeit willkommen heißen, und vor allem Eltern in jeder Hinsicht darin unterstützen, Kinder groß zu ziehen. Ganz im Sinne des Sprichwortes Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind großzuziehen. Für das Wohlbefinden eines Kindes und um all seinen Bedürfnissen gerecht zu werden, bedarf es vieler Menschen, Nachbarn, Lehrer, Arbeitgeber, Familie und Freunde. Mit der Unterstützung Vieler können Eltern ihre herausfordernde Rolle meistern und Kinder im besten Falle in einem Alter in die Welt setzen, die Eltern wie auch Kindern gerecht wird. Daran sollten wir arbeiten, und nicht an dem falschen Versprechen einer ewigen Jugend.
-

Ein Paar Gedanken zur Eizelle
Als ich mir sehnlichst ein Kind wünschte und die Jahre verstrichen, wurde mir – unter vorgehaltener Hand – eine Eizellspende nahegelegt, mit Verweis auf Kliniken im Ausland. Ich fragte mich als Erstes, warum ist es bei uns verboten? Man erklärte mir, dass ein Kind mit Eizellspende nicht mein genetisches Kind wäre, sondern das Kind einer anderen Frau. Warum nannte man diesen Vorgang dann nicht Eizell-Adoption? Erstaunlich fand ich auch, dass es außerdem, anders als bei einer Adoption, anonym erfolgen musste. Warum diese Heimlichtuerei? Seither habe ich mich viel mit Eizellen und der Eizellspende beschäftigt. Ich persönlich habe mich dagegen entschieden, da ich wissen wollte, wer die Eizell-Mutter ist und ich ihr gerne eine Rolle in der Familie eingeräumt hätte, für mich und für mein Kind.
Jüngst wurde in den österreichischen Medien euphorisch verkündet, dass das Einfrieren von Eizellen in Österreich nun nicht mehr verboten sei. Im Wortlaut hieß es im ORF: „Das ausnahmslose Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig…. Der Wunsch, ein Kind zu haben und daher eine natürliche oder medizinisch unterstützte Methode der Fortpflanzung zu verwenden, ist …. Teil des Privatlebens und damit ein Grundrecht“. Viel Lob und verdienter Applaus zu dieser Entscheidung, welche die Selbstbestimmung der Frau in Österreich stärkt. Mit dem Social Freezing können nun auch österreichische Frauen, um Zeit zu gewinnen, ihre Eizellen für eine spätere Befruchtung einfrieren lassen.
Englische, spanische, dänische, italienische oder französische Frauen dürfen das schon eine Weile. In den USA ist das noch länger möglich, weil es in manchen Bundesstaaten kaum Einschränkungen im Vergleich zu Europa gibt. So handelt die Reproduktionsmedizin in jedem Land nach unterschiedlichen Gesetzen. In Folge reisen Paare zu Kinderwunsch-Behandlungen ins Ausland, wenn sie keinen Zugang zu bestimmten Therapien im eigenen Land bekommen.
Mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin sind die Gesetze in vielen europäischen Ländern in den letzten zehn Jahren angepasst und liberalisiert worden. Einzig in Deutschland ist die Handhabe nach wie vor sehr streng. Die Ampelregierung hatte 2021 eine Kommission beauftragt, sich mit den Themen zu befassen und Vorschläge zu unterbreiten, auch um dem boomenden Reproduktionstourismus entgegenzuwirken. Doch bis heute gibt es keine gesetzlichen Anpassungen. Der deutsche Gesetzgeber tut sich offensichtlich schwer. Warum?
Bis zum technologischen Durchbruch der operativen Entnahme von Eizellen waren Eizellen untrennbar mit dem Körper einer Frau verbunden. Im Gegensatz zur Vaterschaft galt Mater semper certa est, die Mutterschaft ist zweifelsfrei immer sicher. Nach diesem Grundsatz war Mutter, wer ein Kind austrug und gebar. Die Frau, die ein Kind auf die Welt bringt, mit deren Eizelle war das Kind auch entstanden; sie war die einzig mögliche Mutter, und somit auch die genetische Mutter des Kindes. Mater semper certa est war ein unumstößlicher Grundsatz. Die Untrennbarkeit von Eizelle und Frauenkörper gewährleisteten dies.
Dies hat sich seit dem Moment geändert, in dem dieses Band auf Lebenszeit durchtrennt werden konnte. Nun kann die Eizelle einer Frau einer anderen Frau zu einem Kind verhelfen, d.h. sie gibt ihre Gene weiter und de facto bestehen zwei Mütter: eine Eizell-Mutter und eine austragende Mutter, also eine genetische Mutter und eine Mutter fürs Leben, vom Gesetzgeber als soziale Mutter bezeichnet. Der alte Grundsatz Mater semper certa est, gilt nicht mehr. Es kann zwei Mütter geben, – wie mit ihnen verfahren? Wie soll man mit zwei Frauen umgehen, die beide theoretisch einen Anspruch haben könnten, weil beide biologisch mit dem Kind verbunden sind. Gene versus Geburt?
Mit Eizellentnahme und mit Leihmutterschaft, die in Deutschland und etlichen Ländern Europas verboten ist, gilt ein entscheidender Grundsatz nicht mehr. Wenn beides in Anspruch genommen wird, dann gibt es eine genetische Mutter (die Eizellmutter), eine Schwangerschaftsmutter (die gestational mother) und eine soziale Mutter, die das Kind großzieht, aber genetisch nicht mit ihm verwandt ist. Die Spaltung der Mutterschaft, und die unterschiedliche Handhabe derjenigen Länder, in denen Eizellvergabe erlaubt ist, schaffen eine komplizierte Situation. Es sind im Prinzip drei Mütter möglich. Welche ist die Wichtigste? Oder vielmehr, welche ist vorrangig für das Kind? Für die Reproduktionsmedizin ist es die Mutter, die sich ein Kind wünscht und es großziehen möchte, – die anderen tragen lediglich dazu bei und sind somit zweitrangig. Dennoch ist die Fragestellung komplex, wenn man der Bedeutung jeder Funktion Rechnung trägt und den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden möchte.
Ein zentrales Problem bei der Eizellvergabe ist außerdem die anonyme Handhabe. Kinder, die mit Eizellspende im Ausland gezeugt wurden, können heute nicht in Erfahrung bringen, durch wessen Eizelle sie entstanden sind und von wem sie genetisch abstammen. Das deutsche Grundgesetz sichert allerdings jedem Menschen das Recht zu, zu wissen, von wem er abstammt. Nach deutschem Gesetz steht das Recht des Kindes zu erfahren, von wem es abstammt, über dem Anspruch eines Spenders oder Spenderin, seine oder ihre Anonymität zu wahren. Bei der Eizellspende kann dieses Gesetz nicht geltend gemacht werden, da sie im Ausland in Anspruch genommen wird, wo andere Regelungen gelten.
Wenn Mutterschaft früher gleichbedeutend war mit Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, wie schützen wir diese Funktionen, wenn sie voneinander getrennt werden? Welche ist vorrangig? Was gilt noch als sicher, wenn es so viele Beteiligte gibt? Gesetze sollen Sicherheit schaffen, und Missbrauch verhindern, insbesondere wenn Schwächere im Spiel sind. Wie umgehen mit dem einst unzertrennbaren Band zwischen Mutter und Kind, wenn es heute mehrere Mütter geben kann? Was einst sichere Zuordnung bedeutete, ist abgeschafft. Somit brechen für das Kind Gewissheiten weg. Im Anbetracht so komplexer Fragen, wäre eine internationale Regelung geboten. Aber vor allem sollte eine neue Regelung nicht unter dem Druck derjenigen entstehen, die ein kommerzielles Interesse an einer Anpassung der Gesetze haben. Ist es da nicht nachvollziehbar, dass der deutsche Gesetzgeber da so genau hinschaut?
Die Trennung der Eizelle vom Ursprungskörper der Frau zieht noch mehr Fragen nach sich. Schlagzeilen zum Social Freezing suggerieren, dass das Alter keine Rolle mehr spiele. Wie lange sollte eine Frau ihre Eizellen verwenden, die sie hat einfrieren lassen? Und was geschieht mit den eingefrorenen Eizellen, wenn sie nicht gebraucht wurden? Eizellen können theoretisch auch 20, 30 oder mehr Jahre nach Einfrieren verwendet werden. Wenn man die genetische Verbindung zum Körper der Spenderin berücksichtigt, dann käme eine späte Verwendung einem Generationensprung gleich, als würde man ein Kind mit den Eizellen seiner Großmutter oder gar seiner Urgroßmutter zeugen. Ist die Vorstellung nicht etwas gespenstisch?
Keimzellen – seien es Spermien oder Eizellen – sind keine Bluttransfusionen oder Organe. Eine Keimzelle liefert genetische Informationen und damit eine lebenslange Verbindung zwischen dem damit gezeugten Kind und dem Spender oder der Spenderin. Die Eizelle einer Frau erlaubte einst sichere Zuordnung. Wenn ihr genetisches Gepäck heute weitergegeben wird, dann sollte dies zumindest so erfolgen, dass die in den Labors gezeugten Kinder immer Zugang zu den Informationen aus diesem Gepäck haben. Es sollte wie bei „Lost & found“ der ursprünglichen „Eigentümerin“ immer zuzuordnen sein, damit die Informationen, die zu dem Gepäck gehören, auch für die neue Familie zugänglich sind. Wird dies gewährleistet werden können, wenn gesetzliche Vorgaben von Land zu Land voneinander abweichen?
Sprache spielt auch eine zentrale Rolle. So verwirrt die Verwendung des Begriffs „Spende“. Eine Spende ist ein altruistischer, karitativer Akt: ich verschenke etwas, ohne Interessen für mich und gebe es weg, in dem ich mich von etwas für immer trenne. Bei einem materiellen Gegenstand ist eine endgültige Weitergabe möglich. Eine Eizelle hingegen bleibt immer die Eizelle der Ursprungsfrau, denn sie trägt genetische Informationen ihrer Familie in sich, die für das Kind in seinem späteren Leben eine Rolle spielen könnten.
Eine zu schnelle Liberalisierung wäre nicht mehr rückgängig zu machen. Kinder in die Welt zu setzen, die keinen Zugang zu ihren genetischen Wurzeln haben, ist gelinde gesagt problematisch. So betrachtet ist Social Freezing ein Fortschritt, der dazu beiträgt, die Verbindung zwischen Ursprungsfrau und Eizelle zu wahren, und Frauen etwas mehr Zeit schenkt. Solange aber die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, Transparenz und Verantwortlichkeit im Umgang mit Eizellen und ihrer Zuordnung bei Weitergabe zu gewährleisten, und nicht einmal eine Absichtsbekundung zu einer internationalen Regelung im Raum steht, zeigt der deutsche Gesetzgeber Respekt im Umgang mit einem hochsensiblen Thema.
-

Raffaela’s Geschichte: Natürliche Empfängnis 1.1
In Folge 1 erzählt Raffaela ihre Geschichte des Kinderwunsches: sie wusste schon immer, dass sie Mutter werden wollte, am liebsten vieler Kinder. Doch was passiert, wenn sich dieser Wunsch nicht auf natürlichem Weg einstellt?
-

Dear Lavinia Trailer
Der Podcast Dear Lavinia beginnt mit einem Brief, den Raffaela an ihre Tochter schrieb, die sie nie bekam. Raffaela und Sabine lernten sich kennen, als Raffaela am Ende ihrer Reise angekommen war, und ihr sehnlichster Kinderwunsch unerfüllt blieb. Sabine half Raffaela einen neuen Sinn zu finden, und ihrem Leben eine neue Richtung zu geben.
-

Das fehlende Gesicht
In dem Roman „Geh‘ wohin Dein Herz Dich trägt“ offenbart eine Großmutter ihrer Enkelin, die nach dem Tod der Mutter mit ihr aufwächst, ihre wahre Lebensgeschichte und die der verstorbenen Mutter. Todesnähe drängt die alte Frau, der Enkelin zu offenbaren, dass der Großvater nicht der Vater der Mutter des Kindes gewesen sei, sondern ein Geliebter. Ähnlich bekommt die Mutter ihr Kind – jene Enkelin des Romans – durch eine Affäre auf einer Reise mit einem unbekannten Mann. Es ist, als trüge sich der Makel der heimlichen Liebesaffäre von einer Generation in die nächste.
Die Großmutter verrät ihrer Enkelin das lange gehütete Geheimnis, weil ihre Kräfte schwinden, und sie die Lüge um den unbekannten Vater nicht mehr lange aufrechterhalten kann. Die größte Sorge der Großmutter war immer, wie sie formulierte: „Eines Tages würde das Kind, während es sich im Spiegel betrachtete, herausfinden, dass jemand anders in ihm steckte, und würde alles über diesen anderen herausfinden wollen. Es gibt Menschen, die dem Gesicht ihrer Mutter, ihres Vaters ihr ganzes Leben lang hinterherlaufen.“ 1
Das Bild des fehlenden Gesichtes drängte sich mir auf, als man mir anbot, mithilfe der Keimzellen einer anonymen Person ein Kind zu zeugen. Ich fand das Angebot, ein Kind mithilfe einer unbekannten Person zu empfangen, verstörend, obwohl es meine Chancen ein Baby zu bekommen auf Anhieb um ein Vielfaches verbessert hätte.
Ich haderte, denn ich war in dem Bewusstsein, Kind meiner Familie zu sein, herangewachsen. Ich kenne die Lebensgeschichten meiner Eltern und Großeltern, ich bin mit Verlusten wie auch Marotten vertraut. Meine Familie ist das Koordinatensystem, durch das ich mich verorten kann: ich weiß, wo ich herkomme, und finde mich in der Geschichte meiner Vorfahren wieder. Wie konnte ich meinem Kind diesen für mich so wichtigen Zugang wissentlich verwehren?
Wenn es eine Leerstelle gibt, also ein fehlendes Gesicht, wie in dem Roman beschrieben, und wie es auch „Spenderkinder“ – Kinder, die mithilfe von Keimzellen Dritter gezeugt wurden – darstellen, dann kann sich das seelisch sehr belastend auswirken. Mich bewegte der Umgang mit einer solchen Leerstelle, der daraus resultierenden möglichen Entwurzelung und Haltlosigkeit. Am allermeisten irritierte mich – im Anbetracht dieser Erkenntnisse – die leichtfertige Auslegung der Ärzte zu meiner Frage, von wem das Kind denn abstamme: sie behaupteten einfach, das Kind sei von mir, denn ich würde es ja austragen, es gebären und es womöglich sogar stillen.
Wie kann man solch einen trügerischen Schluss ziehen? Ich nehme die Keimzellen einer anderen Person, anonymisiere sie, und behaupte dann, das Kind sei von mir? So verlockend die Vorstellung auch war, denn meine Chancen stiegen plötzlich von fast null auf über 50 Prozent, so unmöglich fand ich den Umgang mit der Vorstellung, nicht wissen zu können, wer die helfende dritte Person ist.
Wenn wir Adoptionen als Vergleich heranziehen, dann liest man, dass heute meist „offene Adoptionen“ praktiziert werden2 . Dies bedeutet, dass die Kinder wissen, adoptiert worden zu sein und ihre genetischen Eltern kennen. Es ist nachgewiesen, dass die Verheimlichung der Ursprungseltern für adoptierte Kinder belastend sein kann, weshalb man bevorzugt einen offenen Umgang praktiziert. Das Kind hat durch die Adoption eine psychologisch schmerzhafte, womöglich sogar traumatische Trennung durchlebt und man will ihm weitere belastende seelische Schmerzen ersparen.
Warum verfährt man mit Keimzellen nicht ähnlich? Eine transparente, offene Vorgehensweise wäre essentiell um den Bedürfnissen der Kinder, wie auch der künftigen Eltern gerecht zu werden. Keimzellen sind Träger genetischer Informationen, die zwischen dem „Spender“ und dem damit gezeugten Kind, eine lebenslange Verbindung herstellen.
Man weiß, dass Kinder, die mit Samen- oder Eizellspenden gezeugt wurden, in den meisten Fällen dasselbe Bedürfnis wie adoptierte Kinder haben, zu erfahren, wer die biologisch–genetischen Eltern sind. Wieso darf das behandelnde medizinische Personal die Identität des Spenders oder der Spenderin kennen, nicht aber die mit ihren Keimzellen gezeugten Kinder oder deren Eltern?
In Deutschland hat ein Spenderkind 2013 auf die Herausgabe der Spenderidentität geklagt. Das Oberlandesgericht Hamm gab ihm Recht, indem es klarstellte, „dass sie [das Spenderkind] einen Anspruch gegen den Mediziner auf Herausgabe des Namens hat“ 3 . Damit bekam die Klägerin Auskunftsanspruch. Die Begründung des Oberlandesgerichts verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 1989, dass ein Kind Anspruch auf gerichtliche Klärung seiner Abstammung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts habe. Damit bestätigte das Gericht, dass die Identitätsfindung für einen Menschen wichtiger ist als das notariell zugesicherte Recht auf Wahrung von Anonymität für den Spender. Mit anderen Worten: das Wohl des Kindes ist wichtiger als die Interessen des Spenders.
Dies trifft in Deutschland allerdings nur für Samenspenden zu, denn Eizellspenden sind nach wie vor verboten (und nur im Ausland erhältlich). Die anonyme Weitergabe von Samenspenden ist seither nicht mehr zulässig. Bei einem Treffen mit ihrem biologischen Vater wenige Monate nach dem Gerichtsurteil stellte die junge Frau erleichtert fest: „Wir haben das gleiche Kinn und unser Lächeln ist gleich“ 4 . Es ging ihr offensichtlich um das fehlende Gesicht.
Was hat dieser Fall außerdem bewiesen? Die Zahl der Spender hat sich, anders als befürchtet, nicht verringert. Man behauptete, wenn Spender ihre Identität preisgeben müssten, wären sie nicht mehr bereit zu spenden. Dies ist nicht eingetreten. Außerdem gibt es keinen Fall von Unterhaltsansprüchen o.ä., wie früher auch immer behauptet wurde. Die „Spenderkinder“, wie sie der Einfachheit halber heißen, haben lediglich ein manchmal geradezu existentielles Bedürfnis danach, das Gesicht ihres genetischen Vaters, wie er richtigerweise genannt werden sollte, zu kennen. Es geht darum, sich einordnen zu können, zu wissen, wo man herkommt, die Geschichte der Vorfahren zu kennen. Dies kann für die Identitätsfindung eines Menschen unerlässlich sein. Das Kind hat ein Grundrecht zu wissen, von wem es abstammt.
Mit der Frage des fehlenden Gesichtes habe ich mich viele Jahre beschäftigt. Ich hätte die Identität – also das Gesicht und die Geschichte der helfenden dritten Person – von Anfang an kennen wollen, wie bei einer offenen Adoption. Alles andere wäre für mich eine Lüge gewesen, die ich meinem Kind nicht zumuten wollte.
1 Susanna Tamaro, Geh, wohin Dein Herz Dich trägt, Roman, Diogenes Verlag, 1995, S. 104
2 https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-verbesserung-der-hilfen-fuer-familien-bei-adoption-adoptionshilfe-gesetz–138362
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinderwunsch-adoption/adoption/einblicke-adoption/ein-neues-zuhause-fuer-ein-kind-134036
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinderwunsch-adoption/adoption/adoptiveltern/adoptiveltern-faqs/ab-wann-spreche-ich-mit-unserem-kind-offen-ueber-seine-adoption–135322
3 LTO Legal Tribune Online, Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, „OLG Hamm gibt Spenderkind Recht: Arzt muss
anonymen Samenspender nennen“. 06.02.2013
4 Die Welt Online, 23.05.2013, „Toll!“ „Spenderkind“ Sarah hat endlich ihren Vater getroffen -

“Annonciation”
“Annonciation” by Elina Brotherus
A selection of these photographs is currently on view at the Museum Kunstpalast in Düsseldorf“MAMA”, an amazing exhibition exploring the theme of motherhood is currently on at the Museum Kunstpalast Düsseldorf. What a great show — making an essential contribution to visualizing and transporting what it has meant to be a mother from antiquity to this day, through works of art and from many different angles. I was particularly struck as it also addresses the aspect of childless women – women who wished to have children but could not conceive. This exhibition offers them a space and makes them visible. What a precious contribution.
Elina Brotherus is also among the exhibiting artists, with a project I had wanted to share for some time. In 2018 I visited her exhibition ”It’s not Me, it’s a Photograph” a retrospective of her work at the Kunsthaus Wien Museum Hundertwasser. I knew the artist already, as I own a photograph of hers, which I love very much.
In this retrospective of her work in Vienna, I came across “Annonciation” a project about remaining childless. The images made a huge impact on me. Later she followed up with the project, “Carpe fucking diem”, of which there is an impressive catalogue. Elina managed to translate her hurt feelings and pain into such powerful photographs, pictures that totally echoed my own pain and experience. As I looked at the photographs, I was overwhelmed and even cried. She so movingly and powerfully spoke of my story, that was also her story, and certainly the story of so many other women.
Elina’s work was one of several artistic interpretations which accompanied me in my years of processing my own childlessness. It suggested to me that the topic was permeating into society, and becoming a theme for artists translating their own stories, or those of their kin, by addressing the feelings, sorrow and helplessness into works of art. Among the most engrossing examples for me were the film “The Kids are Alright” by Lisa Cholodenko, with Juliane Moore and Annette Bening, “Global Belly”, a play by Flinnworks, https://flinnworks.de/global-belly addressing the issue of surrogacy, and these very powerful photographs by Elina Brotherus.
Alongside her pictures, her words also speak for themselves; here is how she introduced both projects:
“ANNONCIATION (2009-2013)
This a story of false annunciations, about waiting for an angel who never shows up. First we don’t know if he’s there, because he could just be hiding behind the doorway. Gradually it becomes clear that he’s not coming.
Of course the angel is a metaphor because I’m not religious and I was going through five years of infertility treatment. What we learn about the subject in the media – documentaries, interviews, articles and TV programs on infertility – they all have a happy end. In reality, the success stories are rare, but they are the ones we hear of. For the rest of us, this biased broadcasting is upsetting. It’s as though the general public should not see the inconsolable reality but instead a cathartic ‘per aspera ad astra’ Hollywood story.
When in a treatment, one’s imagination is quick. One thinks of names and which school the child will go to. When the treatment is unsuccessful, it’s not exaggerated to say it feels like mourning someone who died. The loss is very concrete. Not only does one lose a child, one also loses a whole future life as a family.
Elina Brotherus, 2013
CARPE FUCKING DIEM (2011-2015)
Carpe Fucking Diem is the title of my sixth monograph designed by Teun van der Heijden and published in 2015 by Kehrer Verlag.
Carpe Fucking Diem is an attempt to reconstruct the meaning of life for a future that is not what I imagined it to be. Using myself as a model, with various degrees of autobiography, is something I have done for so long that my own figure has become my tool. It’s like a word in my vocabulary. Now I use it to talk about a failure to have a family with kids. Then one starts to look around with different eyes. I began to see the surprising and surreal undertones of the everyday life, not totally deprived of humor, because even an unhappy end is not The End. I don’t have children so I don’t need to adopt any preconceived role of an adult. I can give normality the finger. ‘Carpe Fucking Diem‘ is also about inventing strange games for the playground of the camera.
Photographs of the series were partly done in parallel with the Annonciation (2009-2013) series.”
What a contribution for so many of us who remain voiceless and cannot express or elaborate the pain we carry within.
Elina has graciously allowed me to post a selection of her photographs here, which I gladly do, hoping to reach many more affected to whom these works may have as consoling an effect as they had on me.
We are not alone in this.
Thank you, Elina. This project means so much to me.
All images courtesy of Elina Brotherus
Please see more of Elina’s projects under the following links:
https://www.elinabrotherus.com/still#/annonciation/
https://www.elinabrotherus.com/still#/carpe-fucking-diem/
https://www.elinabrotherus.comThe book Carpe Fucking Diem groups the two series Annonciation and Carpe Fucking Diem. It is stlll available through Elina‘s webshop if you would like to get a copy:
https://www.elinabrotherus.com/shop/carpe-fucking-diem

