Das gefährliche Geschäft mit der Leihmutterschaft

Anlässlich der aktuellen Debatte zum Thema Leihmutterschaft veröffentliche ich diesen Text, den ich vor einigen Jahren, nach intensiver Recherche für ein noch unveröffentlichtes Buchmanuskript verfasst hatte.
Leihmutterschaft war ein Thema, das für mich persönlich nie in Frage kam. Dennoch kam ich damit immer wieder in Berührung und veröffentliche dieses Kapitel nun in leicht aktualisierter Form.

Die Länder in Europa, wo anonyme Eizellspenden schon lange erlaubt sind, sind in den letzten Jahren Ziel eines stetig wachsenden Reproduktionstourismus geworden: an erster Stelle stehen Spanien, die Tschechische Republik und Dänemark, gefolgt von Griechenland, Österreich und Großbritannien und mittlerweile sogar auch Italien. Sehr beliebt für Kinderwunschbehandlungen inkl. Leihmutter-Vermittlung ist die Ukraine, – noch heute trotz des Krieges, weil die Behandlungen günstiger sind als beispielsweise in den USA.
Ukrainische Kinderwunschkliniken haben ihre Tätigkeiten mittlerweile kriegsbedingt in das nahegelegene Georgien ausgelagert. Andere Länder hingegen, wie etwa Thailand oder Indien haben Leihmutterschaft für Ausländer inzwischen verboten, weil sie es als eine Form moderner Kolonialisierung sehen. Diese Staaten haben Frauen in ihrem Land in Folge der stetig wachsenden Nachfrage nach billigen Leihmüttern gesetzlich geschützt.

Wie dramatisch und unvorhersehbar die Erfahrung einer Leihmutterschaft für eine Frau sein kann, beschreibt eine Reportage von Inga Lizengevic im Deutschlandfunk aus dem Jahr 2022. Ein alleinstehender Mann wünscht sich und „bestellt“ eine Tochter. Der ukrainischen Leihmutter werden Embryonen eingesetzt, jedoch ist das heranreifende Embryo kein Mädchen, wie sich herausstellt, sondern ein Junge. Der Auftraggeber besteht darauf, das Kind abzutreiben. Er besteht darauf, ein Mädchen „bestellt“ zu haben. Die Leihmutter wird in der 18. Schwangerschaftswoche in die Klinik bestellt. Man injiziert ihr eine ätzende Flüssigkeit in die Gebärmutter, die dazu führt, dass der Fötus unter höllischen Schmerzen für die Schwangere langsam dahinsiecht. Bei der Entlassung aus der Klinik steht in ihrem Entlassungsschreiben „Blutungen und Spontanabort“. Der Agentur hat sie per Unterschrift zugesichert, keine Ansprüche zu stellen. Von dem vereinbarten Honorar bekommt sie nur einen Bruchteil. Sie hat keine Möglichkeit rechtlich gegen die Agentur oder den „Auftraggeber“ vorzugehen. 1 Die Geschichte ist erschütternd, weil sie deutlich macht, wie viel Missbrauch möglich ist, wenn es keine schützenden Gesetze gibt. Im Zweifelsfall sind die Frauen und die betroffenen Kinder die Leidtragenden.

Bei dem sozialen Gefälle, das nach wie vor zwischen Kinderwunschpaaren und den Leihmüttern aus Osteuropa herrscht, machen die Aufwandsentschädigungen an die Leihmütter wirtschaftlichen Sinn. Was zunächst nach einer freiwilligen Vereinbarung aussieht, kann in der Realität für die Betroffenen ein leidvoller Prozess werden. Die meisten Frauen, die sich als Leihmütter in der Ukraine verdingen, tun dies aus ökonomischen Gründen. Die Auftraggeber, also die Wunschpaare, sind in der wirtschaftlich stärkeren Position. Es handelt sich selten um eine Abmachung auf Augenhöhe.

Eine Schwangerschaft ist ein so komplexer Umstand, der für Mutter wie auch Kind mit Risiken und gesundheitsschädigenden Folgen einhergehen kann. Sie kann nicht zu einer Dienstleistung reduziert werden. Juristisch lassen sich die vielen Eventualitäten nicht regeln. In Deutschland ist Leihmutterschaft deshalb verboten, in vielen europäischen Ländern auch. Aber die USA, Mexico oder Länder der ehemaligen Sowjetunion wie eben die Ukraine und Georgien werben offensiv mit dieser Praxis. Es heißt, so kommen Devisen ins Land, – die Reproduktionsmedizin ist ein ernst zu nehmender Wirtschaftsfaktor. Wie zweifelhaft das Ganze ist und wer verdient, sind nicht die Frauen, die sich zur Verfügung stellen. Die Kliniken, Ärzte, Rechtsanwälte und die vermittelnden Agenturen verdienen Geld, das manche Wunscheltern zu ihrer Überraschung auf Konten in Länder wie den Caymen Islands überweisen.2

Bei der Anwerbung von Frauen als Leihmüttern werden Aspekte unterschlagen, die unter normalen Umständen in einer Schwangerschaft von zentraler Bedeutung sind. Die Prägung und Bindung, die während einer Schwangerschaft zwischen Mutter und Kind entstehen, werden heruntergespielt. Unter den Standards der Vereinten Nationen, die Kindeswohl bei Adoptionsverfahren regeln, heißt es: „Durch die international vereinbarten Standards der Haager Konvention für Adoptionsverfahren soll sichergestellt werden, dass es nur zur Adoption kommt, wenn die leiblichen Eltern nach der Geburt eine Freigabe des Kindes tatsächlich wünschen oder die Adoption aus Kindeswohlsicht erforderlich ist. Außerdem soll durch die Standards Kinderhandel ausgeschlossen werden.“3 Die Haager Konventionen sehen das Kindeswohl als vorrangig – daher können die leiblichen Eltern ihr Kind behalten, sollten sie es sich anders überlegen. Man weiß, dass zum Zeitpunkt der Geburt, die Bindung zwischen Mutter und Kind durch die Schwangerschaft so stark ist, dass man unter keinen Umständen riskieren will, dem Kind das Trauma einer Trennung von seiner biologischen Mutter zuzumuten. Im Falle einer Kinderwunschbehandlung mit Leihmutter ist diese schmerzliche Trennung Bestandteil der Vereinbarung. Die Bedeutung der Bindung zwischen Mutter und Kind wird ignoriert.

Bei einer Leihmutterschaft mutet man dem Kind und der austragenden Mutter den Schmerz und das Trauma der Trennung zu. Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Außerdem findet genau genommen ein von der Haager Konvention verbotener (Kinder-) Handel statt, denn die beauftragenden Eltern zahlen für die Dienstleistung Schwangerschaft und Geburt. Die Philosophin Barbara Bleisch und die Rechtwissenschaftlerin Andrea Blücher zitieren die UN- Sonderberichterstatterin Maud de Boer-Buquicchio, die darauf hinweist, dass „… viele Praxen entgeltlicher Leihmutterschaft den Tatbestand des Kinderhandels nach internationalem Recht erfüllten, nämlich immer dann, wenn es zu einem Austausch von Geld gegen die Übergabe des Kindes komme.“4

Die Versachlichung der Schwangerschaft, ja Reduktion zu einer Dienstleistung, ist höchst problematisch. Den Leihmüttern wird angetragen, keine Bindung zu dem Kind aufzubauen, sie sollen lediglich ihre Gebärmutter wie ein „Gefäß“ zur Verfügung stellen, in dem das Kind eines anderen Paares heranwächst. Dass Bindungen trotzdem stattfinden, physisch wie auch psychisch, lässt sich nicht verhindern. Die Trennung ist belastend für Leihmütter aber vor allem für die Kinder (die dies erst als Erwachsene formulieren können). Leihmütter können ihre Entscheidung im Verlauf der Schwangerschaft nicht überdenken, sie sind vertraglich gebunden. Dies kann traumatische Folgen haben. Aber gerade die Kinder machen eine psychisch und nachhaltig belastende Erfahrung, wenn sie von der Mutter, in deren Bauch sie neun Monate heranwuchsen, getrennt werden. Man weiß, wie sehr dies Kindern, die zur Adoption freigegeben werden, zusetzt 5 . Die Tatsache weggegeben worden zu sein, kann adoptierte Kinder ein Leben lang verfolgen. Dies verhält sich bei Kindern von Leihmüttern genauso, wie ein jüngst erschienenes Buch eines durch Leihmutterschaft ausgetragenen Kindes belegt 6 .

Jede Schwangerschaft, auch wenn eine Frau noch so jung und gesund ist, birgt Risiken: Blutungen, Diabetes, Bluthochdruck, Fehlbildungen beim Fötus bis hin zu Früh- oder Fehlgeburten. In den 40 Wochen kann viel passieren. Eine Schwangerschaft ist weder planbar noch steuerbar und somit vertraglich nicht wirklich regelbar. Treten Schwierigkeiten auf, zieht meist die Leihmutter den Kürzeren. Wenn Leihmütter behinderte Kinder auf die Welt bringen, was auch vorkommt, holen Eltern das „in Auftrag gegebene Kind“ manchmal nicht ab und überlassen es seinem Schicksal. In den Medien wurde hierüber wiederholte Male berichtet. 7 Für Leihmutter wie auch das Kind ist dies ein Desaster. Es sind zutiefst verstörende Beispiele fehlgelaufener Geschichten, die für manche Vertreter von Interessensgruppen aufgrund der Entrechtung der betroffenen Frauen wie eine moderne Sklaverei anmuten.8 Wie es den Kindern in diesen Fällen ergeht, darüber gibt es keinerlei Studien. Leihmütter tragen den finanziellen und den seelischen Schaden, wenn nicht alles nach Plan läuft; die lukrativen Erträge teilen sich Kliniken, Rechtsanwälte und vermittelnde Agenturen.

Leihmutterschaft kann behutsam praktiziert werden. Es gibt Beispiele und Versuche sogenannter „altruistischer“ Leihmutterschaft, wenn verwandte Frauen, beispielsweise Schwestern helfen, oder enge Bezugspersonen. Unter strenger medizinischer und psychologischer Betreuung ist dies denkbar, bei einer Begegnung auf Augenhöhe und ohne materielle Anreize, wobei dies eine wertschätzende Entschädigung nicht ausschließt. Barbara Bleisch und Andrea Blücher regen einen triadischen Ansatz an: „… also erstens, dass eine Leihmutter von den Wunscheltern nicht allein aufgrund des Umstands geschätzt wird, dass sie in der Lage ist, ihr Kind auszutragen, sondern auch als Person. Zweitens impliziert es, dass die Leihmutter das Kind nicht allein aus materiellen, sondern auch aus altruistischen Motiven austrägt ….Drittens gehören persönliche Kontakte zwischen allen Beteiligten dazu.“ 9 Eine weitere entscheidende Voraussetzung wäre, dass die Leihmutter in vollem Besitz ihrer Rechte bliebe, ihre Integrität geschützt, und sie ihre Elternrechte erst nach der Geburt abtritt. Dann sprechen wir von echtem Altruismus. Solche Modelle sind in einem von Profit gesteuerten Markt sehr schwer umsetzbar, wenn nicht unmöglich, aber wenn man über Leihmutterschaft nachdenkt, wäre dies der einzig ethisch vertretbare Weg.

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erleben eine existentielle Erfahrung. Der Wunsch nach einem Kind ist legitim, allerdings leitet sich daraus kein Recht auf ein Kind ab. Das ist der entscheidende Punkt, wie u.a. auch der Verein „Stoppt Leihmutterschaft“ fordert. Die moderne Medizin behauptet, sie verhelfe Paaren zu ihrem „rechtmäßigen“ Kind. Darin liegt ein Denkfehler. Man muss mit allen Mitteln verhindern, dass ein Mensch Mittel zum Zweck wird – ob es nun die Eizellspenderin, die Leihmutter oder das Wunschkind sind, – im Zweifelsfall sogar alle drei. Riskieren die Wunschkinder am Ende eines solchen Zeugungsprozesses nicht Opfer elterlicher Willkür zu werden? Sie sind das Mittel zur Erfüllung des unbedingten Kinderwunsches ihrer Eltern. Ein Recht auf Familiengründung ist kein absolutes Recht. Es muss mit den Rechten anderer schutzwürdiger Rechtsträger abgewogen werden; in diesem Fall mit den Rechten der Kinder und der helfenden Frauen. Selbst wenn man davon ausgehen möchte, dass die Integrität der Leihmutter geschützt ist, so kann das bei den Kindern niemals der Fall sein 10 .

Wer auf juristische Absprachen verweist, sollte sich mit Adeline Allens Artikel im Harvard Journal of Law and Public Policy befassen: „…. Leihmutterschaft gehört nicht in den Bereich der Vertragsfreiheit, sondern eher in den Bereich der vertraglichen Einschränkungen. Menschliches Gedeihen und das Allgemeingut bedürfen beide der Bestätigung und der Einschränkung jener Freiheit, da Vertragsparteien zwar vernunftbegabt sind, aber nicht unfehlbar. Auch wenn es ein tiefes menschliches Bedürfnis ist, ein genetisch eigenes Kind zu haben, dessen Fehlen zutiefst enttäuschend und schmerzhaft sein kann, so entmenschlichen Leihmutterschaftsverträge die Schwangerschaftsmutter und das Kind … “ 11

Dr. Renate Klein, feministische Gesundheitsaktivistin schreibt in ihrem Buch „Surrogacy, A Human Rights’ Violation“: „Diejenigen, die Eltern werden wollen, sollten den Schmerz über ihre Unfruchtbarkeit oder ihre Unfähigkeit ein eigenes Kind zu zeugen nicht dazu benützen um ein Recht geltend zu machen, von dem sie behaupten, dass es ein Anspruch sei“. 12 Sie geht sogar so weit, Leihmutterschaft mit Prostitution und Sklaverei des 18. Jahrhunderts zu vergleichen. Ähnlich wie in der Pornographie und Prostitution werden arme Frauen aus prekären Verhältnissen ausgebeutet.“ 13 Dies trifft für Frauen in der Ukraine oder in Mexico gewiss zu, – Frauen in den USA sind hiervon weniger betroffen.

Renate Klein legt ihren Finger auf eine empfindliche Stelle, indem sie fragt, warum es bis heute keine Studien darüber gibt, wie Kinder von Leihmüttern (sofern sie es wissen) mit ihrer Herkunft umgehen. Ebenso wenig gibt es Auskunft über kurz- bzw. langfristige Auswirkungen von Eizellspenden, weshalb potentielle Eizellspenderinnen wahrscheinlich immer noch unzureichend informiert, ihre Einwilligung geben. Im Frühjahr ist das Buch von Olivia Maurel erschienen, „Wo bist Du, Mama?“ 14 in dem die Autorin von ihrer schmerzhaften Erkenntnis spricht, entdeckt zu haben, dass sie durch eine Leihmutter ausgetragen wurde. Solche Zeugenaussagen sollten Paare lesen, bevor sie die Entscheidung treffen, für ein Wunschkind ins Ausland zu gehen.

Wenn sog. „Eizellspenderinnen“ (richtiger wäre sie Eizell-Vermittlerinnen) über die Fakten informiert würden, dass sie durch die Abgabe ihrer Eizellen ihr genetisches Erbe weitergeben, und zur Gründung einer neuen Familie beitragen, deren Kinder mit den eigenen Familienangehörigen genetisch verbunden und verwandt sind, und auch auf dieselben Ahnen und Vorfahren zurückschauen ebenso wie ein Interesse an der Krankheitsgeschichte der Familie haben – dann würde vielleicht die eine oder andere „Spenderin“ ihre Keimzellen bewusster weitergeben. Diese heute anonym, ohne Vorbereitung auf die Konsequenzen weitergegebenen Keimzellen schaffen eine Menge Probleme bei den damit gezeugten Kindern, wie die Aussagen von sog. „Spenderkindern“ hinlänglich belegen 15 . Keimzellen sind eben keine Bluttransfusionen und lassen sich auch nicht wie Organe weitergeben. Es geht um etwas wesentlich Tieferes, Verbindendes, nämlich die Gene einer Familie. Da können Ärzte noch so sehr behaupten, dass nur die soziale Prägung zählt. Die genetische Verbindung ist die Basis. Damit ist und bleibt die „Spenderin“ die genetische Mutter. Würde man die Dinge beim Namen nennen, würde weniger Verwirrung und Fehleinschätzung entstehen.

Die unregulierte Handhabe von IVF in den USA führt u.a. auch dazu, dass es keine offiziellen Einrichtungen gibt, die landesweit Daten einholen, Beteiligte festhalten, Statistiken erstellen und eben auch über Misserfolge informiert sind. So werden die Auftrag-gebenden Paare im Grunde genommen zu „Kinder-Käufern“. Ähnlich wie bei der Prostitution, schreibt Renate Klein, dürfen wir nicht die Frauen verurteilen, die in einer riskanten Lage keine Wahl haben, sondern die zweifelhafte Nachfrage prüfen und bloßstellen.16

Der Verein „Stop Surrogacy Now“ fordert „ …die Anerkennung der Tatsache, dass Leihmutterschaft eine Praxis ist, die (meist arme und marginalisierte) Frauen ausbeutet, die dafür bezahlt werden, Kinder auszutragen. Häufig sind diese Frauen Zwängen ausgesetzt sowie eingeschränkten oder armseligen Lebensbedingungen bei mangelnder Gesundheitsvorsorge unterworfen. Darüber hinaus sind mit Leihmutterschaft über kurz oder lang viele große Gesundheitsrisiken verbunden. Viele Leihmütter leben in einer Art Schuldknechtschaft bei 24-stündiger Überwachung des „Eigentums“ in ihrer Gebärmutter. ‚Stoppt Leihmutterschaft jetzt‘ fordert das Eingeständnis, dass im Zusammenhang mit Leihmutterschaft empfangene Kinder einer Qualitätskontrolle unterliegen: sie sind einer Geschlechtsselektion unterworfen bzw. werden bei Behinderung oder bei Gesinnungsänderung der Kunden abgetrieben. Mittels Leihmutterschaft zur Welt gebrachte Kinder sind sowohl Gegenstand eines Vertrages als auch Produkt ungleich mächtiger Vertragspartner und unregulierter Marktverhältnisse. Zumeist machen diese kommerziell produzierten Kinder die schreckliche Erfahrung eines plötzlichen und vollständigen Abbruchs der natürlichen Mutter-Kind-Bindung; der Kontakt mit und die Kenntnis von einem biologischen Elternteil oder beiden biologischen Eltern wird ihm in direktem Widerspruch zu der Kinderrechts-Erklärung der Vereinten Nationen absichtlich und ausdrücklich verwehrt.“ 17

Wenn der Kinderwunsch so groß ist, dann sollten Eltern sich zunächst fragen, ob sie bereit sind, den komplizierten Weg zu gehen, in dem sie helfende Dritte in das Familiensystem integrieren. Nur dann sollte der Gesetzgeber bereit sein, den Paaren zu helfen. In manchen Ländern, wie etwa Griechenland, Südafrika, Großbritannien, Holland oder Kanada geht man einen Kompromiss ein. Kein Verbot, sondern eine altruistische Leihmutterschaft ist zulässig, durch Verwandte oder Freundinnen. Im Idealfall sollte die Leihmutter ihre Elternrechte, wie bei der Adoption, erst nach der Geburt des Kindes auf die Wunscheltern übertragen. In der Theorie könnte dies die Folge haben, dass sie es sich anders überlegt. Aber nur in einem solchen Fall ist sie eine wirklich unabhängige Akteurin. Die Autorinnen Barbara Bleisch und Andrea Blücher argumentieren, dass eine Regulierung besser wäre als ein gänzliches Verbot, und empfehlen daher den „triadischen Ansatz“. „Ihr Kerngedanke besteht darin, dass Leihmutterschaft aus moralischen Gründen nicht als Dienstleistungsverhältnis verstanden und geregelt werden sollte, sondern als eine persönliche Beziehung zwischen Leihmutter, Kind und Wunscheltern. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Leihmutter auf ihre Funktion als „Gebärmutter“ reduziert und damit instrumentalisiert wird. Stattdessen müssen Leihmütter wertgeschätzt werden, und zwar auch in ihrer intimen Beziehung zu dem Kind.“ 18

So würde man auch die Schwächsten in der Zeugungskette, die zu zeugenden Kinder, schützen. Durch die Einbindung der Eizellspenderin wie auch der Leihmutter hat das Kind Zugang zu seiner genetischen Herkunft und seinen biografischen Anfängen, womit auch die Rolle der austragenden Mutter gebührend respektiert und gewürdigt wird. Das Kind könnte so diese emotional sehr wichtige Funktion in seine Lebensgeschichte integrieren 19.

Darf man alles machen, was möglich ist? Wie weit dürfen wir eingreifen? Dieser Markt muss reguliert und kontrolliert werden, damit die Ausbeutung Schwacher, in diesem Fall die Leihmütter und Kinder, und der Handel mit Keimzellen nicht weiter floriert. Der chinesische Forscher, der mit Hilfe der CRISPR-Technologie einem HIV-infizierten Paar zu Zwillingen verhalf, hatte weltweit für Empörung gesorgt und wurde verurteilt. So weit war die Forschung noch nie gegangen, in das menschliche Genom einzugreifen. Die Wissenschaft selbst verlangt nach Grenzen, um ihre Möglichkeiten, sobald ethische Grenzen überschritten werden, nicht auszuschöpfen. Ethische und rechtliche Schranken sind unerlässlich, wenn es um die Zeugung von Menschen geht. Fortpflanzung darf nicht dem Markt überlassen werden. Es ist der Wunder-volle Anfang des Menschwerdens, vor dem wir Respekt und Demut zeigen sollten. Auch als Frau mit sehnlichstem Kinderwunsch hätte ich diese ethischen Grenzen niemals überschreiten wollen, – lieber verzichtete ich damals.

Als Frau, die schon immer einen sehnlichen Kinderwunsch hatte – seit meiner Kindheit glaubte ich eines Tages Mutter einer Kinderschar zu sein – konnte ich mich gegen weitere reproduktionsmedizinische Schritte entscheiden, weil ich Zugang zu Aussagen von mit Keimzellen Dritter gezeugter Kinder hatte. Ohne diese Informationen wäre ich vielleicht weiter gegangen, wäre meinem großen Sehnen gefolgt, gefangen in einer Spirale von Verzweiflung und Verlockung, – wobei die Verlockung von den Angeboten der reproduktionsmedizinischen Akteure ausging. Ich bin der Meinung, dass jede und jeder, die sich in dieser qualvollen Situation befinden, alle Aspekte kennen sollten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung darf nie ohne Berücksichtigung jener stattfinden, die dann noch nicht für sich sprechen können. Wir entscheiden auch für das Seelenheil unserer Kinder. Darin liegt die größte Herausforderung. Denn am lautesten und leichtfertigsten in ihrer Interpretation sind diejenigen, die von dieser Lebenslage profitieren. Zu behaupten, diese Kinder seien glücklich am Leben zu sein, ist nur ein Teil der Wahrheit. Zu dieser Wahrheit gehört eben auch, dass es ein Leben unter seelischen Nöten sein kann. Deshalb bin ich für eine strenge Regulierung: denn die Entscheidung über Leben und Tod darf niemals der Markt treffen, sondern immer das ethische Gewissen, das durch Gesetze vertreten ist.

© Raffaela Kluge Salis

  1. BR Bayern 2 vom 25.03.2022, Babys für die Welt, Das Geschäft mit ukrainischen Leihmüttern, von Inga Lizengevic
    https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiofeature/babys-fuer-die-welt-das-geschaeft-mit-ukrainischen-leihmuettern-102.html ↩︎
  2. BR Bayern 2 vom 25.03.2022, Babys für die Welt, Das Geschäft mit ukrainischen Leihmüttern, von Inga Lizengevic,
    https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiofeature/babys-fuer-die-welt-das-geschaeft-mit-ukrainischen-leihmuettern-102.html ↩︎
  3. www.stopptleihmutterschaft.at ↩︎
  4. Barbara Bleisch, Andrea Büchler, Kinder wollen, Über Autonomie und Verantwortung, Carl Hanser Verlag GmbH & Co KG, München, 2020, S. 247. ↩︎
  5. Irmela Wiemann, Adoptionsfolgen für abgebende Eltern und Adoptivkinder aus psychologischer Sicht. Irmela Wiemann, Psychologische Psychotherapeutin, anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Deutschen Ethikrates, 23.10.2008 in Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin.
    https://www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/anonyme-geburt-babyklappe/ ↩︎
  6. Olivia Maurel, Wo bist Du, Mama? Kolek Verlag, Wien 2026
    ↩︎
  7. Christian Wehrschütz, ORF, ZIB2, 20. September 2019, 22.15 Uhr,
    https://www.wehrschuetz.at/berichte-ukraine/bericht/5596 ↩︎
  8. www.stopptleihmutterschaft.at ↩︎
  9. Barbara Bleisch, Andrea Büchler, Kinder wollen, Über Autonomie und Verantwortung, Carl
    Hanser Verlag GmbH & Co KG, München, 2020, S. 251 ↩︎
  10. https://www.stoppt-leihmutterschaft.at/statement/ ↩︎
  11. Adeline Allen, in Harvard Journal of Law and Public Policy, Vol. 41, issue 3 “… surrogacy does not properly belong in the realm of freedom of contract, but rather in the limitation to freedom of contract. Human flourishing and the common good require both the affirmation and limitation of that freedom, given that parties to a contract are rational beings, but imperfectly so. Although it is a deepseated human desire to have a genetic child, the absence of whom can be deeply disappointing and painful, surrogacy contracts inherently dehumanize the birth mother and child. …” ↩︎
  12. http://www.cbc-network.org/2017/12/a-small-but-mighty-book-renate-kleins-surrogacy-a-human-rights-violation/ ↩︎
  13. Dr. Renate Klein, „Surrogacy: A Human Rights’ Violation, “Those who wish to be parents ought not “use the pain of their infertility or the inability to have their own child to claim their right to what they believe is their entitlement”. ↩︎
  14. Olivia Maurel, Wo bist du, Mama? Die Wahrheit über Leihmutterschaft. Kolek Verlag, Wien, 2026. Französische Originalausgabe: Où es-tu, Maman?, Olivia Maurel, 2025 veröffentlicht von Groupe Elidia Éditions du Rocher, Monaco www.editionsdurocher.fr ↩︎
  15. www.spenderkinder.de ↩︎
  16. http://www.cbc-network.org/2017/12/a-small-but-mighty-book-renate-kleins-surrogacy-a-human-rights-violation/ ↩︎
  17. http://www.stopsurrogacynow.com/press/launch-pr-german/#sthash.MsFPE1Gk.dpbs ↩︎
  18. Barbara Bleisch, Andrea Büchler, Kinder wollen, Über Autonomie und Verantwortung,
    Carl Hanser Verlag GmbH & Co KG, München, 2020, S. 251. ↩︎
  19. Barbara Bleisch, Andrea Büchler, Kinder wollen, Über Autonomie und Verantwortung,
    Carl Hanser Verlag GmbH & Co KG, München, 2020, S. 251. ↩︎

Kommentare

2 Kommentare zu „Das gefährliche Geschäft mit der Leihmutterschaft“

  1. sanni

    liebe raffaela,

    ein sehr guter artikel. vielen dank für das aufzeigen der verschiedenen perspektiven.

    lg aus münchen, sanni (kannst du dich erinnern?)

    1. Raffaela Salis

      Liebe Sanni,
      danke Dir sehr für Dein Feedback! Es ist so wichtig, so viele Perspektiven wie möglich aufzuzeigen, denn nur so kann man eine ausgewogene Entscheidung treffen.
      Alles Liebe, Raffaela

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